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Artikel 4 - Fünfter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (5. OrdenErl k.a.Abk.)

E. v. 02.09.1975 BGBl. I S. 2479
Geltung ab 16.09.1975; FNA: 1134-10 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel 4


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und seiner Benennung bedarf meiner Genehmigung.

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Zitierungen von Artikel 4 Fünfter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 5. OrdenErl verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. OrdenErl selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen für das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks
E. v. 10.07.1990 BGBl. I S. 1437
Erlaß THWEhrZÄndErl
... dritte Klasse, das Ehrenzeichen in Bronze (Medaille) eingeführt. Nach Artikel 4 des Fünften Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und ...