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Zitierungen von § 1 Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WSzBelErhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WSzBelErhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 WSzBelErhV Erhöhter Wehrsold (vom 01.12.2010)
... dem Dienstantritt beträgt der erhöhte Wehrsold für jede Dienstleistung nach § 1 Abs. 1 - Nummer 1 6,14 Euro, - Nummer 2 11,25 Euro. (2) Vom ... Dienstantritt an beträgt der erhöhte Wehrsold für jede Dienstleistung nach § 1 Abs. 1 - Nummer 1 8,69 Euro, - Nummer 2 15,85 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 5 WehrRÄndG 2010 Änderung der Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
... (BGBl. I S. 3177) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „neunten" durch das Wort „sechsten" ...
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