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Anlage - Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten (JFAngAusbV k.a.Abk.)
V. v. 26.01.1998 BGBl. I S. 195; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-249 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-249 Berufliche Bildung
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Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten
Anlage hat 1 frühere Fassung
(siehe BGBl. I 1998 S. 195ff)
Frühere Fassungen von Anlage Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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