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Änderung Anlage VIIIa StVZO vom 01.04.2006

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Anlage VIIIa StVZO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2006 geltenden Fassung
Anlage VIIIa StVZO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V v 03.03.2006 BGBl. I 470
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage VIIIa (§ 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

1. Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung

Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung

1. der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII sowie

2. der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien

oder, soweit solche nicht vorliegen

3. diesbezüglicher Vorgaben (z. B. Systemdaten), die vom Hersteller oder Importeur speziell für die wiederkehrende technische Fahrzeugüberwachung angegeben wurden,

oder, soweit keine gesetzlichen Vorschriften und keine ausreichenden Vorgaben nach den Nummern 1 bis 3 vorliegen

4. von Vorgaben, die vom Arbeitskreis Erfahrungsaustausch (AKE) gemäß der Richtlinie für den Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung im Benehmen mit den Herstellern oder Importeuren erarbeitet und abgestimmt wurden, zu überprüfen.

Keine ausreichenden Vorgaben im Sinne des Satzes 1 liegen immer dann vor, wenn damit aufgrund vorliegender Erkenntnisse oder Prüferfahrungen eine Aussage nach Nummer 1.2 der Anlage VIII über die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nicht möglich ist.

Die Hauptuntersuchung erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 4.1 bis 4.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen.

2. Umfang der Hauptuntersuchung

Die Entscheidung über den Umfang der Hauptuntersuchung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1

2.1 die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummern 4.1 bis 4.10 vorgeschriebenen Pflichtuntersuchungen umfassen; wurde die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe der Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diesen eigenständigen Teil,

2.2 der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn aufgrund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 4.1 bis 4.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,

2.3 an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden. Der Umfang der Hauptuntersuchung mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten Sicherheitsprüfung. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die Sicherheitsprüfung zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.

3. Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel

Werden bei Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von der Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel sind nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbe- hörden bekannt gemachten Richtlinie vorzunehmen.

4. Untersuchungskriterien

Das Fahrzeug ist hinsichtlich des Zustandes, der Funktion, der Ausführung und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen. Bei Fahrzeugen mit elektronischen Komponenten umfasst diese Untersuchung

auch die Prüfung dieser Systeme auf Einhaltung von Systemdaten, sofern in den Nummern 4.1 bis 4.10 entsprechende Untersuchungskriterien enthalten sind. Systemdaten beinhalten die Informationen zum tatsächlichen Verbau der Fahrzeugsysteme und der entsprechenden Untersuchungsverfahren.

Solche Systemdaten können beispielsweise physikalische Größen, Fehlercodes, Algorithmen, Identifizierungsmerkmale oder manipulationssichere Anzeigen sein. Die Angaben und die.Art der Weitergabe der Systemdaten müssen der dazu im Verkehrblatt von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie entsprechen.

Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch auf

- Beschädigung, Korrosion und Alterung,

- übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,

- sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,

- Freigängigkeit und Leichtgängigkeit

zu erfolgen.

Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.

Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch auf

- eine vorgegebene Gestaltung,

- eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,

- eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),

- eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierungsprüfung) zu erfolgen.

Die Untersuchung der Wirkung hat grundsätzlich messtechnisch auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten zu erfolgen; sie beinhaltet auch Rechenvorgänge.


| Untersuchungspunkt
(Bauteil, System) | Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)

4.1 | Bremsanlage | |

| Gesamtanlage | - Betriebsbremswirkung
- Feststellbremswirkung
- Gleichmäßigkeit
- Funktion der Dauerbremsan-
lage-Auffälligkeiten
- Abstufbarkeit/Zeitverhalten
- Auffälligkeiten
- Löseverhalten
- Dichtheit
- Einhaltung von System-
daten | - Hilfsbremswirkung
- Funktion des automatischen
Blockierverhinderers

| Einrichtungen zur
Energiebeschaffung | - Füllzeit - Auffälligkeiten |

| Einrichtungen zur
Energiebevorratung | - Zustand -Auffälligkeiten
- Funktion der Entwässe-
rungseinrichtung | - Zustand
- Ausführung

| Betätigungs- und Übe rtragungs-
einrichtungen | - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand

| Auflaufeinrichtung | - Zustand - Auffälligkeiten
- Funktion | - Zustand
- Ausführung - Zulässigkeit

| Steuer- und Regeleinrichtungen
(Ventile)
| - Zustand -Auffälligkeiten
bei Druckluftbremsanlagen:
- Einstellung und Funktion
des automatisch lastabhän-
gigen Bremskraftreglers
- Funktion der Drucksiche-
rung
- Funktion der Abreißsiche-
rung
- Funktion der selbsttätigen
Bremsung
- Funktion des Löseventiles
am Anhänger
| - Zustand
- Ausführung
- Funktion des
Bremskraftverstärkers

| Radbremse/Zuspannein-
richtung
| - Zustand -Auffälligkeiten
- Funktion | - Zustand
- Funktion der Nachstelleinrich-
tung
- Einstellung
- Ausführung

| Prüfeinrichtungen und
Prüfanschlüsse | - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand

| Kontroll- und Warneinrichtungen | - Funktion |

4.2 | Lenkanlage | |

| Gesamtanlage | - Einhaltung von Systemdaten |

| Betätigungseinrichtungen | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit
- der FunktionLenkanlage | - Zustand
- Lenkkräfte
-Auffälligkeit, Zulässigkeit

| Übertragungseinrichtungen | - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand
- Einstellung

| Lenkhilfe | - Funktion | - Zustand
- Dichtheit

| Lenkungsdämpfer | - Zustand |

4.3 | Sichtverhältnisse | |

| Scheiben | - Zustand -Auffälligkeiten
- Beeinträchtigung des Sicht-
feldes | - Zustand
- Ausführung -Zulässigkeit

| Rückspiegel | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung, Anzahl - Zuläs-
sigkeit | - Zustand
- Beeinträchtigung der Sicht

| Scheibenwischer | - Zustand -Auffälligkeiten
- Funktion | - Zustand

| Scheibenwaschanlage | - Funktion |



| Untersuchungspunkt
(Bauteil, System) | Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)

4.4 | Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage

4.4.1 | Aktive lichttechnische Einrichtungen

| Scheinwerfer und Leuchten | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit
- Anzahl - Zulässigkeit
- Funktion
- Einstellung der Scheinwerfer
- Einhaltung von Systemdaten | - Zustand
- Prüfzeichen
- Blinkfrequenz von Fahrtrich-
tungsanzeiger und Warnblink-
anlage
- Anbaumaße und Sichtwinkel
- Zulässigkeit

4.4.2 | Passive lichttechnische Einrichtungen

| Rückstrahler und retroreflektie-
rende Einrichtungen | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung - Zulässigkeit
- Anzahl -Zulässigkeit | - Zustand
- Prüfzeichen
- Anbaumaße und Sichtwinkel
- Zulässigkeit

4.4.3 | Andere Teile der elektrischen Anlage

| elektrische Leitungen | - Zustand - Auffälligkeiten | - Zustand
- Verlegung, Absicherung

| Batterien | - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand
- Ladekapazität

| elektrische Verbindungseinrich-
tungen | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit
- Anzahl-Zulässigkeit | - Zustand
- Funktion (Kontaktbelegung).

| Kontroll- und Warneinrichtungen | - Funktion |

| andere Teile | - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand

4.5 | Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen

| Achsen | - Zustand - Auffälligkeiten | - Zustand
- Art und Qualität der
Reparaturausführung

| Aufhängung | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung - Zulässigkeit
(Kraftrad) | - Zustand

| Federn, Stabilisator | - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand
- Ausführung -Zulässigkeit

| pneumatische und hydropneu-
matische Federung | - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand
- Funktion und Einstellung der
Ventile

| Schwingungsdämpfer/
Achsdämpfung | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung - Zulässigkeit | - Zustand

| Räder | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit | - Zustand



| Untersuchungspunkt
(Bauteil, System) | Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)

| Reifen | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit | - Zustand

4.6 | Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile

| Rahmen/tragende Teile | - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand

| Aufbau | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit/
Befestigung | - Zustand

| Unterfahrschutz/seitliche
Schutzvorrichtung | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit | - Zustand

| mechanische Verbind u ngs-
einrichtungen | - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand
- Ausführung -Zulässigkeit
- Funktion

| Stützeinrichtungen | - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand
- Funktion

| Reserveradhalterung | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung - Zulässigkeit | - Zustand
- Funktion

| Heizung (nicht elektrisch und
nicht mit Motorkühlmittel als
Wärmequelle) | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung | - Zustand
- Prüf- bzw. Austauschfristen
- Funktion

| Kraftradverkleidung | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit | - Zustand

| andere Teile
| - Zustand -Auffälligkeiten | - Zustand
- Ausführung -Zulässigkeit

4.7 | Sonstige Ausstattungen

| Sicherheitsgurte oder andere
Rückhaltesysteme | - Zustand -Auffälligkeiten
- Anzahl, Anbringung
- Zulässigkeit
- Einhaltung von Systemdaten | - Ausführung -Zulässigkeit
- Funktion

| Airbag | - Einhaltung von Systemdaten | - Einhaltung die vom Hersteller
vorgegebenen Austauschfrist

| Überrollschutz | - Einhaltung von Systemdaten |

| Sicherung gegen unbefugte
Benutzung/Diebstahl-
sicherung/Alarmanlage | - Ausführung -Zulässigkeit
- Funktion | - Zustand

| Unterlegkeile | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung, Anzahl, Anbrin-
gung - Zulässigkeit | - Zustand

| Einrichtungen für Schallzeichen | - Ausführung - Zulässigkeit
- Funktion | - Zustand



| Untersuchungspunkt
(Bauteil, System) | Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)

| Geschwindigkeitsmessgerät | - Ausführung -Zulässigkeit
- Funktion | - Genauigkeit

| Fahrtschreiber/Kontrollgerät | - Vorhandensein von Einbau-
schild und Verplombung
- Einhaltung der Prüffrist | - Zustand
- Funktion

| Geschwindigkeitsbegrenzer
. | - Ausführung, Einbau - Zuläs-
sigkeit
- Vorhandensein von Prüf-
bescheinigung bzw. Ver-
plombung
- Funktion, sofern Prüfan-
schluss vorhanden
- Einhaltung von Systemdaten | - Zustand
- Manipulationssicherheit
- Funktion

| Geschwindigkeitsschild(er) | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung, Anzahl, Anbrin-
gung -Zulässigkeit | - Zustand

| fahrdynamische Systeme mit
Eingriff in die Bremsanlage) | - Einhaltung von Systemdaten |

4.8 | Umweltbelastung

4.8.1 | Geräusche

4.8.1.1 | Fahrzeuge allgemein

| Schalldämpferanlage | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung - Zulässigkeit
- Geräuschentwicklung - Auf-
fälligkeiten | - Zustand
- Messung Standgeräusch
-

| Motor/Antrieb/Aufbau/Kapse-
lung | - Geräuschentwicklung -Auf-
fälligkeiten | - Zustand
- Messung Fahrgeräusch

4.8.1.2 | Krafträder | |

| Schalldämpferanlage | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung - Zulässigkeit,
Kennzeichnung der Auspuff-
anlage
- Geräuschentwicklung -Auf-
fälligkeiten | - Zustand
- Messung Standgeräusch bei
nicht nachgewiesener Zuläs-
sigkeit
- Messung Standgeräusch

| Motor/Antrieb/Aufbau/Kapse-
lung | - Geräuschentwicklung -Auf-
fälligkeiten | - Zustand
- Messung Fahrgeräusch

4.8.2 | Abgase

4.8.2.1 | Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe b)

| schadstoffrelevante Bauteile/
Abgasanlage | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit |

| Abgasreinigungssystem | - Abgasverhalten - Zulässig-
keit |



| Untersuchungspunkt
(Bauteil, System) | Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)

4.8.2.2 | Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe a)

| schadstoffrelevante Bauteile/
Abgasanlage | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit |

| Motormanagement-/
Abgasreinigungssysteme | - Abgasverhalten *)
-Zulässigkeit
OBD-Daten (Modus 01)
- Zulässigkeit | - OBD-Fehlercodes
(Modus 03)-Zulässigkeit

4.8.3 | Elektromagnetische Verträglichkeit

| Zündanlage/andere elektrische
und elektronische Einrichtungen | - Zustand -Auffälligkeiten |

4.8.4 | Verlust von Flüssigkeiten

| Motor/Antrieb/Lenkanlager/Tank/
Kraftstoffleitungen/Brems-
anlage/Klimaanlage/Batterie | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung -Zulässigkeit
- Kennzeichnung der Gas-
anlage | - Zustand
- Dichtheit

4.9 | Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind

4.9.1 | Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen

| Ein-, Aus- und Notausstiege | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung, Anzahl - Zuläs-
sigkeit
- Funktion der Reversierein-
richtung | - Zustand
- Funktion

| Bodenbelag und Trittstufen | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung | - Zustand

| Platz für Fahrer und Begleit-
personal | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung | - Zustand

| Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durch-
gange | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung, Anzahl - Zuläs-
sigkeit | - Zustand
- Übereinstimmung mit Angaben
auf Schild

| Festhalteeinrichtungen,
Rückhalteeinrichtungen | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung, Anzahl, Anbrin-
gung - Zulässigkeit
- Funktion | - Ausführung- Zulässigkeit

| Fahrgastverständigungssystem | - Funktion | - Zustand

| Innenbeleuchtung | - Funktion | - Zustand

| Ziel-/Streckenschild, Linien-
nummer | - Ausführung | - Funktion der Beleuchtungsein-
richtung
- Zustand


*) Bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor oder Kompressionszündungsmotor, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals für den Verkehr zugelassen wurden, wird auf die Messung und Bewertung des Abgasverhaltens verzichtet.


| Untersuchungspunkt
(Bauteil, System) | Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)

| Unternehmeranschrift | - Ausführung |

| Feuerlöscher | - Einhaltung der Prüffrist | - Zustand

| Verbandkästen einschließlich
Inhalt und Unterbringung | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung | - Zustand

4.9.2 | Taxi

| Taxischild/Beleuchtungs-
einrichtung | - Ausführung | - Zustand
- Funktion

| Fahrzeugfarbe | - Ausführung - Zulässigkeit |

| Unternehmeranschrift | - Ausführung |

| Fahrpreisanzeiger | - Ausführung
- Verplombung | - Zustand

| Alarmeinrichtung | - Ausführung -Zulässigkeit
- Funktion | - Zustand

4.9.3 | Krankenkraftwagen

| Kennzeichnung | - Ausführung, Anbringung
- Zulässigkeit | - Zustand

| Inneneinrichtung | - Ausführung | - Zustand

4.10 | Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

| Fahrzeug-Identifizierungs-
nummer | - Zustand -Auffälligkeiten
- Ausführung - Übereinstim-
.mung mit den Fahrzeugdo-
kumenten | - Zustand

| Fabrikschild | - Ausführung, Anbringung
- Zulässigkeit | - Übereinstimmung mit den
Fahrzeugdokumenten

| Nachweis der Übereinstimmung
mit der Richtlinie 96/53/EG | - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung -Auffälligkeiten | -Übereinstimmung mit den tat-
sächlichen Maßen

| Amtliches Kennzeichen
(vorne und hinten | - Zustand
- Ausführung |

| Fahrzeugdokumente | - Übereinstimmung der Anga-
ben mit den tatsächlichen
Verhältnissen' |

 (keine frühere Fassung vorhanden)