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Zitierungen von § 2 Gesetz über die Lohnstatistik
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 LohnStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LohnStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 LohnStatG
... Statistikanpassungsverordnung vom 26. März 1991 (BGBl. I S. 846) gilt abweichend von § 2 : "In § 2 Abs. 2 wird die Zahl "3.500" durch die Zahl ... vom 26. März 1991 (BGBl. I S. 846) gilt abweichend von § 2: "In § 2 Abs. 2 wird die Zahl "3.500" durch die Zahl "6.500" ...
§ 10 LohnStatG
... Dabei darf die Anzahl der durch die Auswahl einbezogenen Arbeiter im Falle des § 2 Abs. 2 um bis zu 800, die Anzahl der ausgewählten Betriebe im Falle des § 4 Abs. 2 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Statistikanpassungsverordnung (StatAV)
V. v. 26.03.1991 BGBl. I S. 846; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 8 StatAV Gesetz über die Lohnstatistik
... 1 Abweichend von den §§ 2 , 4, 6, 8 und 10 des Gesetzes über die Lohnstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ... vom 24. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1912) geändert worden ist, gilt: 1. In § 2 Abs. 2 wird die Zahl "3.500" durch die Zahl "6.500" ersetzt. 2. a) ... "Dabei darf die Anzahl der durch die Auswahl einbezogenen Arbeiter im Falle des § 2 Abs. 2 um bis zu 300, für die Erhebungen ab 1992 um bis zu 800, die Anzahl der ...
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