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§ 2 - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
V. v. 15.07.1975 BGBl. I S. 1906; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Geltung ab 19.07.1975; FNA: 610-10-4 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 19.07.1975; FNA: 610-10-4 Allgemeines Steuerrecht
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§ 2 Nachweise
Dem Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein sind neben der öffentlich beglaubigten Abschrift der Satzung (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes) beizufügen
- 1.
- der Nachweis über den Erwerb der Rechtsfähigkeit,
- 2.
- eine Liste mit den Namen und den Anschriften der Mitglieder des Vorstands,
- 3.
- der Nachweis über das Bestehen einer Versicherung gegen die sich aus der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes ergebenden Haftpflichtgefahren,
- 4.
- ein Verzeichnis der Beratungsstellen, deren Eröffnung im Bezirk der für die Anerkennung zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 1) beabsichtigt ist, sowie die nach den §§ 4a und 4b erforderlichen Mitteilungen nebst Erklärungen und Nachweisen,
- 5.
- eine Abschrift der nicht in der Satzung enthaltenen Regelungen über die Erhebung von Beiträgen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes G. v. 8. April 2008 BGBl. I S. 666 m.W.v. 12. April 2008
Frühere Fassungen von § 2 DVLStHV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.04.2008 | Artikel 3 Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 08.04.2008 BGBl. I S. 666 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 DVLStHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 DVLStHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DVLStHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 3 8. StBerGÄndG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
... Wörter zuständigen Aufsichtsbehörde" ersetzt. 2. In § 2 Nr. 4, § 5 Nr. 1 Buchstabe b, § 7 Satz 1 und § 8 Abs. 1 Satz 2 wird jeweils das ...
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