Tools:
Update via:
Änderung Anhang 1 BinSch-SportbootVermV vom 28.04.2009
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anhang 1 BinSch-SportbootVermV, alle Änderungen durch Artikel 1 2. BinSch-SportbootVermVÄndV am 28. April 2009 und Änderungshistorie der BinSch-SportbootVermVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
Anhang 1 BinSch-SportbootVermV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 28.04.2009 geltenden Fassung | Anhang 1 BinSch-SportbootVermV n.F. (neue Fassung) in der am 28.04.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 888 |
---|---|
(Text alte Fassung)Anhang 1 (zu Anlage 7) Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften | (Text neue Fassung)Anhang 1 (zu Anlage 6) Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften |
(Textabschnitt unverändert) Bezeichnung der Fahrrinne ![]() Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen ![]() Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen ![]() Wichtige Verkehrszeichen 1. Verbot der Durchfahrt ![]() 2. Beschränkte Fahrverbote ![]() 3. Verhalten während der Fahrt ![]() ![]() ![]() ![]() 4. Verhalten beim Stilliegen ![]() 5. Schleusenein- und -ausfahrt ![]() Wichtige Schallsignale ![]() Merke: Fahrzeuge mit blauem Funkellicht haben immer Vorrang Ausweichregeln Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord - - Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen - Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten - Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs: Begegnung Backbord - Backbord - Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs: das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2450/al18300-0.htm