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Änderung Anhang 1 BinSch-SportbootVermV vom 28.04.2009
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Anhang 1 BinSch-SportbootVermV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 28.04.2009 geltenden Fassung | Anhang 1 BinSch-SportbootVermV n.F. (neue Fassung) in der am 28.04.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 888 |
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(Text alte Fassung)Anhang 1 (zu Anlage 7) Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften | (Text neue Fassung)Anhang 1 (zu Anlage 6) Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften |
(Textabschnitt unverändert) Bezeichnung der Fahrrinne Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen Wichtige Verkehrszeichen 1. Verbot der Durchfahrt 2. Beschränkte Fahrverbote 3. Verhalten während der Fahrt 4. Verhalten beim Stilliegen 5. Schleusenein- und -ausfahrt Wichtige Schallsignale Merke: Fahrzeuge mit blauem Funkellicht haben immer Vorrang Ausweichregeln Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord - - Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen - Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten - Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs: Begegnung Backbord - Backbord - Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs: das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen |
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