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Änderung Anhang 1 BinSch-SportbootVermV vom 28.04.2009

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anhang 1 BinSch-SportbootVermV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.04.2009 geltenden Fassung
Anhang 1 BinSch-SportbootVermV n.F. (neue Fassung)
in der am 28.04.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 888
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung)

Anhang 1 (zu Anlage 7) Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften


(Text neue Fassung)

Anhang 1 (zu Anlage 6) Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften


(Textabschnitt unverändert)

Bezeichnung der Fahrrinne

Bezeichnung der Fahrrinne (BGBl. I 2003 S. 2534)


Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen

Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen (BGBl. I 2003 S. 2534)


Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen

Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen (BGBl. I 2003 S. 2534)


Wichtige Verkehrszeichen

1. Verbot der Durchfahrt

Verbot der Durchfahrt (BGBl. I 2003 S. 2534)


2. Beschränkte Fahrverbote

Beschränkte Fahrverbote (BGBl. I 2003 S. 2535)


3. Verhalten während der Fahrt

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2536)


4. Verhalten beim Stilliegen

Verhalten beim Stilliegen (BGBl. I 2003 S. 2536)


5. Schleusenein- und -ausfahrt

Schleusenein- und -ausfahrt (BGBl. I 2003 S. 2536)


Wichtige Schallsignale

Wichtige Schallsignale (BGBl. I 2003 S. 2537)


Merke: Fahrzeuge mit blauem Funkellicht haben immer Vorrang

Ausweichregeln

Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord -

- Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen

- Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten

- Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs:
Begegnung Backbord - Backbord

- Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs:
das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen



 (keine frühere Fassung vorhanden)