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Änderung Anhang 1 BinSch-SportbootVermV vom 01.02.2012
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anhang 1 BinSch-SportbootVermV, alle Änderungen durch § 38 BinSchStrEV am 1. Februar 2012 und Änderungshistorie der BinSch-SportbootVermVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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Anhang 1 BinSch-SportbootVermV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.02.2012 geltenden Fassung | Anhang 1 BinSch-SportbootVermV n.F. (neue Fassung) in der am 01.02.2012 geltenden Fassung durch § 38 Abs. 3 V. v. 16.12.2011 BGBl. 2012 I S. 2 |
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(Textabschnitt unverändert) Anhang 1 (zu Anlage 6) Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften | |
Bezeichnung der Fahrrinne | |
(Text alte Fassung) ![]() Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen ![]() | (Text neue Fassung)![]() Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße ![]() ![]() |
Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen | |
![]() | ![]() |
Wichtige Verkehrszeichen 1. Verbot der Durchfahrt ![]() 2. Beschränkte Fahrverbote ![]() 3. Verhalten während der Fahrt | |
![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() ![]() |
4. Verhalten beim Stilliegen ![]() 5. Schleusenein- und -ausfahrt ![]() Wichtige Schallsignale ![]() Merke: Fahrzeuge mit blauem Funkellicht haben immer Vorrang Ausweichregeln Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord - - Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen - Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten - Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs: Begegnung Backbord - Backbord - Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs: das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen |
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