7. Kapitel - Hochschulrahmengesetz (HRG)

neugefasst durch B. v. 19.01.1999 BGBl. I S. 18; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1622
Geltung ab 30.01.1976; FNA: 2211-3 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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7. Kapitel Änderung von Bundesgesetzen, Schlußvorschriften
§§ 77 bis 80 (Änderung von Rechtsvorschriften)
§ 81 Verträge mit den Kirchen
§ 82 (weggefallen)
§ 83 (Inkrafttreten)

7. Kapitel Änderung von Bundesgesetzen, Schlußvorschriften

§§ 77 bis 80 (Änderung von Rechtsvorschriften)




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§ 81 Verträge mit den Kirchen



Die Verträge mit den Kirchen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

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§ 82 (weggefallen)




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§ 83 (Inkrafttreten)






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