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§ 1 - Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 08.10.1968 BGBl. I S. 1082; zuletzt geändert durch Artikel 40 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 08.10.1968; FNA: 930-6 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 1 Gegenstand von Rechtsverordnungen



(1) Um die für Zwecke der Verteidigung erforderlichen lebenswichtigen Verkehrsleistungen, insbesondere zur Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte, sicherzustellen, können durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen werden über

1.
die Benutzung und den Betrieb einschließlich der Ausrüstung von Verkehrsmitteln, -wegen, -anlagen und -einrichtungen,

2.
die Lenkung, Beschleunigung und Beschränkung der Beförderung von Personen und Gütern, des Umschlags und der An- und Abfuhr sowie über die Behandlung von Gütern im Verkehr,

3.
die Beschränkung der Veräußerung oder der sonstigen rechtsgeschäftlichen Überlassung von ihrer Zweckbestimmung zugeführten Verkehrsmitteln an Ausländer (§ 2 Absatz 5 des Außenwirtschaftsgesetzes).

(2) Für die in Absatz 1 genannten Zwecke können durch Rechtsverordnung Vorschriften auch erlassen werden über

1.
den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung von Verkehrswegen, -anlagen und -einrichtungen,

2.
die Zulassung, die personelle Besetzung und die Reihenfolge der Instandsetzungen von Verkehrsmitteln sowie über die technischen Anforderungen an Verkehrsmittel,

3.
die Begründung, Erweiterung oder Beschränkung von Betriebs- und Beförderungspflichten,

4.
das Verhalten bei der Benutzung von Verkehrsmitteln, -wegen, -anlagen und -einrichtungen sowie die Verpflichtung, bestimmte Verkehrswege, -anlagen und -einrichtungen zu benutzen.

(3) Im Sinne dieses Gesetzes gelten als

1.
Verkehrsunternehmen auch Umschlags- und Speditionsunternehmen sowie Unternehmen der Lagerei, soweit sie dem Verkehr dienen,

2.
Verkehrsleistungen auch die mit ihnen verbundenen Nebenleistungen, insbesondere Umschlags- und Speditionsleistungen sowie Leistungen der Lagerei, soweit sie dem Verkehr dienen,

3.
Verkehrsanlagen und -einrichtungen auch Umschlags- und Speditionsanlagen und -einrichtungen sowie Anlagen und Einrichtungen von Unternehmen der Lagerei, soweit sie dem Verkehr dienen.





 

Frühere Fassungen von § 1 Verkehrssicherstellungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2013Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
vom 06.06.2013 BGBl. I S. 1482

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Verkehrssicherstellungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VerkSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerkSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VerkSiG Voraussetzungen und Grenzen der Rechtsverordnungen
... Rechtsverordnungen nach § 1 dürfen nur erlassen werden, 1. um eine Gefährdung des ... möglichst wenig beeinträchtigt wird. (3) Rechtsverordnungen nach § 1 dürfen nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes angewandt ...
§ 3 VerkSiG Rechtsverordnungen über Buchführungs- und Meldepflichten
... Rechtsverordnung können zu den in § 1 genannten Zwecken Meldepflichten über Verkehrsmittel, -anlagen und -einrichtungen sowie ...
§ 4 VerkSiG Rechtsverordnungen über Bevorratungen
... Durch Rechtsverordnung können zu den in § 1 genannten Zwecken für Unternehmen, die Eigentümer oder Besitzer von Verkehrsmitteln, ...
§ 5 VerkSiG Zuständigkeiten zum Erlaß von Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 3 und 4 erläßt die Bundesregierung. Die Bundesregierung kann diese Befugnis durch ... digitale Infrastruktur übertragen. (2) Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 3 und 4 erläßt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wenn ...
§ 6 VerkSiG Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... oder des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nach § 1 bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates, wenn ihre Geltung auf längstens 6 Monate ... der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 bedürfen Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 3 und 4 nicht der Zustimmung des ...
§ 7 VerkSiG Geltungsdauer der Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... Befristete Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 3, 4 und 5 Abs. 2, die bei Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 in Kraft sind, gelten ... auf Grund dieses Gesetzes sind aufzuheben, soweit ihre Fortgeltung für die in § 1 genannten Zwecke nicht mehr erforderlich ist. Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder des ...
§ 8 VerkSiG Verfügungen (vom 08.09.2015)
... oder des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nach den §§ 1 , 3 und 4 können vorsehen, daß das Bundesministerium für Verkehr und digitale ...
§ 9 VerkSiG Leistungspflichtige
... von Verkehrsmitteln sind zu Leistungen nach den §§ 10 bis 14 für die in § 1 genannten Zwecke verpflichtet. (2) Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen ...
§ 17 VerkSiG Vorsorge
... Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in § 1 genannten Zwecke erforderlich ...
§ 19 VerkSiG Ausführung des Gesetzes für Verteidigungszwecke (vom 09.03.2023)
... Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegt für die in § 1 genannten Zwecke 1. dem Bund hinsichtlich a) der Eisenbahnen im Sinne des ... wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 3 vorliegt. (8) In Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 3 und 4 kann die Zuständigkeit zur Ausführung dieser Verordnungen geregelt und dabei ...
§ 21 VerkSiG Mitwirkung von Vereinigungen und Hilfsorganen
... In Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 3 und 4 kann bestimmt werden, daß 1. Verbände und Zusammenschlüsse ... sich bei der Durchführung von einzelnen Aufgaben, die sie für Zwecke der §§ 1 , 3 und 4 auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen zu ...
§ 25 VerkSiG Kosten
... sowie durch Weisungen der zuständigen Bundesbehörden für die in § 1 genannten Zwecke vorgeschrieben werden; persönliche und sächliche Verwaltungskosten ...
§ 26 VerkSiG Zuwiderhandlungen gegen Sicherstellungsmaßnahmen
... fahrlässig 1. gegen eine Vorschrift einer auf Grund der §§ 1 , 3 oder 4 erlassenen Rechtsverordnung oder gegen eine auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...
§ 29 VerkSiG Zuständige Verwaltungsbehörde (vom 08.09.2015)
... die Behörde, die die Verfügung erlassen hat, 2. eine nach den §§ 1 , 3 oder 4 erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...
§ 30 VerkSiG Ausnahmen und Sonderregelungen (vom 19.07.2024)
... über die Benutzung von Verkehrswegen, -anlagen und -einrichtungen ( § 1 Abs. 1 Nr. 1 ) sowie über das Verhalten bei deren Benutzung und die Verpflichtung zur Benutzung bestimmter ... das Verhalten bei deren Benutzung und die Verpflichtung zur Benutzung bestimmter Verkehrswege ( § 1 Abs. 2 Nr. 4 ) gelten für die nach Absatz 1 Satz 1 und 3 ausgenommenen Organisationen, wenn und soweit sie ... mit den zuständigen Behörden herzustellen. (3) Rechtsverordnungen nach § 1 können bestimmen, daß Kraftfahrzeuge, deren Zugehörigkeit zu den nach Absatz 1 ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs (BinSchSiV)
V. v. 20.01.1981 BGBl. I S. 101; zuletzt geändert durch Artikel 19 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
V. v. 09.09.1976 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 501 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehr
V. v. 28.12.1979 BGBl. I S. 2389; zuletzt geändert durch Artikel 503 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
V. v. 03.08.1978 BGBl. I S. 1210; zuletzt geändert durch Artikel 18 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs (StrVerkSiV)
V. v. 23.09.1980 BGBl. I S. 1795; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 2 AWRModG Folgeänderungen
... 21 Absatz 2 bis 4 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt. (25) In § 1 Absatz 1 Nummer 3 des Verkehrssicherstellungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. ...