§ 2 Voraussetzungen und Grenzen der Rechtsverordnungen
(1) Rechtsverordnungen nach §
1 dürfen nur erlassen werden,
- 1.
- um eine Gefährdung des lebenswichtigen Verkehrs zu beheben oder zu verhindern und
- 2.
- wenn ihr Zweck durch andere Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln erreicht werden kann.
(2) Die Rechtsverordnungen sind auf das unerläßliche Maß zu beschränken. Sie sind inhaltlich so zu gestalten, daß in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der Beteiligten so wenig wie möglich eingegriffen und die Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft möglichst wenig beeinträchtigt wird.
(3) Rechtsverordnungen nach §
1 dürfen nur nach Maßgabe des Artikels
80a des
Grundgesetzes angewandt werden.
interne Verweise§ 19 VerkSiG Ausführung des Gesetzes für Verteidigungszwecke (vom 09.03.2023) ... 1 des Grundgesetzes bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates, wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 3 vorliegt oder die Verwaltungsvorschriften die Ausführung von Rechtsverordnungen betreffen, ... sie Zuständigkeiten der bundeseigenen Verwaltung regelt oder wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 3 vorliegt. (8) In Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 kann die ...
§ 22 VerkSiG Rechtsmittelbeschränkung ... gegen eine andere Entscheidung des Gerichts ausgeschlossen, wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 3 vorliegt. Dies gilt nicht, wenn das Urteil oder die andere Entscheidung des ... oder die andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 verkündet oder zugestellt worden ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs (BinSchSiV)
V. v. 20.01.1981 BGBl. I S. 101; zuletzt geändert durch Artikel 19 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
§ 11 BinSchSiV Inkrafttreten (vom 08.09.2015) ... (3) Der zweite Abschnitt und § 10 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 darf gemäß § 2 Abs. 3 des Verkehrssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des ...
Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
V. v. 09.09.1976 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 501 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 8 EBSiV Inkrafttreten (vom 08.09.2015) ... tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 3 des Verkehrssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des ...
Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehr
V. v. 28.12.1979 BGBl. I S. 2389; zuletzt geändert durch Artikel 503 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 7 LuftVerkSiV (vom 08.09.2015) ... tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 3 des Verkehrssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des ...
Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
V. v. 03.08.1978 BGBl. I S. 1210; zuletzt geändert durch Artikel 18 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
§ 15 SeeVerkSiV (vom 08.09.2015) ... tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 3 des Verkehrssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des ...
Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs (StrVerkSiV)
V. v. 23.09.1980 BGBl. I S. 1795; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 11 StrVerkSiV Inkrafttreten (vom 08.09.2015) ... folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 3 des Verkehrssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des ...
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