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§ 34 - Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 08.10.1968 BGBl. I S. 1082; zuletzt geändert durch Artikel 40 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 08.10.1968; FNA: 930-6 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 08.10.1968; FNA: 930-6 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 34 Stadtstaaten-Klausel
Die Senate der Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.
Text in der Fassung des Artikels 37 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung G. v. 19. September 2006 BGBl. I S. 2146 m.W.v. 1. Oktober 2006
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Frühere Fassungen von § 34 Verkehrssicherstellungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2006 | Artikel 37 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 19.09.2006 BGBl. I S. 2146 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 34 Verkehrssicherstellungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 VerkSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerkSiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Artikel 37 1. BMVBuSBBG Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes
... Mark" durch die Wörter "zehntausend Euro" ersetzt. 2. In § 34 wird nach dem Wort "Länder" die Angabe "Berlin," eingefügt. ...
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