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Zitierungen von § 6 Kostenverordnung für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BVLHomAMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVLHomAMKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BVLHomAMKostV (vom 15.08.2013)
... 1 gilt entsprechend für die Fälle des § 2 Abs. 2 sowie der §§ 3, 4 und 6 , sofern vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Antrag auf eine neue Registrierung, eine ...
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