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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2007 aufgehoben

§ 2 - Speiseabfallverordnung (SpeiseAbfV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 05.11.2004 BGBl. I S. 2785; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 06.07.2007 BGBl. I S. 1262
Geltung ab 13.11.2004; FNA: 7831-12-1 Tierseuchenbekämpfung
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§ 2 Anforderungen an die Verfütterung und Zulassung von Betrieben, die Speiseabfälle verfüttern



(1) Speiseabfälle dürfen nur von Betrieben verfüttert werden, die nach Absatz 2 Satz 1 zugelassen sind.

(2) Ein Betrieb, der Speiseabfälle verfüttert, wird von der zuständigen Behörde zugelassen, soweit der Betrieb

1.
Schweine ausschließlich mästet,

2.
die Schweine unmittelbar zur Schlachtung abgibt und

3.
Speiseabfälle bereits vor dem 1. November 2002 verfüttert hat.

Die zuständige Behörde hat die Zulassung nach Maßgabe des Abschnitts D Nr. 2 Buchstabe c des Anhangs der Entscheidung 2003/328/EG der Kommission vom 12. Mai 2003 betreffend Übergangsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen der Kategorie 3 in für Schweine bestimmten Futtermitteln sowie hinsichtlich des Verbots der Verwertung innerhalb derselben Tierart bei der Fütterung von Schweinen mit Spültrank (ABl. EU Nr. L 117 S. 46) zu befristen.

(3) Speiseabfälle dürfen nur in verarbeiteter Form verfüttert werden. Das Verfüttern von Speiseabfällen an Wildschweine ist verboten.



 

Zitierungen von § 2 Speiseabfallverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SpeiseAbfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SpeiseAbfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SpeiseAbfV Anforderungen an die Abgabe von Speiseabfällen und Zulassung von Betrieben, die Speiseabfälle abholen, sammeln, befördern oder verarbeiten
... dürfen zum Zwecke der Verfütterung nur an Betriebe abgegeben werden, die nach § 2 Abs. 2 zugelassen sind. (2) Speiseabfälle dürfen zum Zwecke der ...
§ 6 SpeiseAbfV Überwachung (vom 08.11.2006)
... prüft die zuständige Behörde mindestens zweimal jährlich die nach § 2 Abs. 2 Satz 1 oder § 3 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 zugelassenen Betriebe. Die ...
§ 7 SpeiseAbfV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer mit einer Zulassung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig im ... 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 Speiseabfälle verfüttert. (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 14 ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1 oder 2 oder § 5 Satz 1 Speiseabfälle verfüttert, abgibt, ...
§ 8 SpeiseAbfV Übergangsvorschriften
... vor dem 1. November 2002 bereits Speiseabfälle verfüttert haben, gelten als nach § 2 Abs. 2 Satz 1 vorläufig zugelassen. Die vorläufige Zulassung erlischt, 1.  ... 1. wenn nicht bis zum 31. Dezember 2004 die Zulassung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 beantragt wird oder 2. im Falle rechtzeitiger Antragstellung ...