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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2007 aufgehoben

Anlage 1 - Speiseabfallverordnung (SpeiseAbfV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 05.11.2004 BGBl. I S. 2785; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 06.07.2007 BGBl. I S. 1262
Geltung ab 13.11.2004; FNA: 7831-12-1 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage 1 (zu § 3 Abs. 5 Satz 2) Ziffernschlüssel für die Betriebsart


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

24 Betriebe, die Speiseabfälle abholen, sammeln, befördern

25 Betriebe, die Speiseabfälle verarbeiten

26 Betriebe, die verarbeitete Speiseabfälle befördern

27 Betriebe, die verarbeitete Speiseabfälle an Schweine verfüttern



 

Zitierungen von Anlage 1 Speiseabfallverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 SpeiseAbfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SpeiseAbfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SpeiseAbfV Anforderungen an die Abgabe von Speiseabfällen und Zulassung von Betrieben, die Speiseabfälle abholen, sammeln, befördern oder verarbeiten
... Ziffern für die Betriebsart. Die Ziffern für die Betriebsart ergeben sich aus der Anlage 1. (6) Die zuständige Behörde teilt dem Bundesministerium für ...