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Anlage 3 - Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Artikel 1 V. v. 27.06.2005 BGBl. I S. 1882; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 02.07.2005; FNA: 9231-8-3 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 02.07.2005; FNA: 9231-8-3 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 3 (zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
- 1.
- Die Speicherkarten entsprechen den Mustern nach Abschnitt IV, Anhang I B, Verordnung (EWG) Nr. 3821/85. Von den danach möglichen zusätzlichen Angaben enthält die Werkstattkarte Name und Vorname des Karteninhabers.
Fahrer-, Unternehmens- und Kontrollkarte enthalten keine fakultativen Angaben. - 2.
- Sämtliche Speicherkarten enthalten folgende zusätzliche Sicherheitsmerkmale:
• Nicht kopierbare Elemente in Form optisch variabler Merkmale, unter anderem in Form beugungsoptisch wirksamer Strukturen (auf Grund der geforderten Gebrauchstauglichkeit vorzugsweise unterhalb der die Kartenoberfläche bildenden Kartenschicht),
• Integration der Führerscheindaten (einschließlich des Lichtbilds und der Unterschrift) in das Kartenmaterial mittels spezieller Sicherheitstechnik, die insbesondere in den mit Sicherheitsmerkmalen belegten Kartenschichten wirksam wird (nur für Fahrerkarten),
• Eignung für die Echtheitsprüfung auf der ersten Kontrollebene: Die Karten müssen Sicherheitsmerkmale und -eigenschaften besitzen, die ohne zusätzliche Hilfsmittel eine sichere Echtheitsprüfung des Dokuments erlauben. Zusätzlich sollen weitere Sicherheitselemente aufgebracht werden, die eine Echtheitsprüfung mit einfachen Mitteln (UV-Lampe, Lupe usw.) ermöglichen.- -
- Fertigungstechnische Spezifikationen für die Kontrollgerätkarten Die Kontrollgerätkarten müssen den folgenden Normen entsprechen 1):
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- ISO/IEC 7810 Identifikationskarten - Physikalische Eigenschaften
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- ISO/IEC 7816 Identifikationskarten - Chipkarten mit Kontakten (Teil 1, 2, 3, 4 und 8)
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- ISO/IEC 10373 Identifikationskarten; Prüfverfahren.
Nr. | Kriterien gemäß Mindestsicherheitsstandard für Ausweisdokumente 2) | Auswahl | Spezifikationen für Kontrollgerätkarten |
1 | Material | vollständig aus Polycarbonat aufgebaut, zu einer homogenen Karte laminiert, Kartenkern aus weiß pigmentiertem, semitransparentem Polycarbonat, auf der Vorderseite zwei, auf der Rückseite mindes- tens eine transparente Polycarbonatschicht, Vor- derseite für Lasergravur sensibilisiert | |
1.1 | Materialmerkmale | ||
• ohne optischen Aufheller | ✓ | ||
2 | Sicherheitsdruck | ||
2.1 | Personaldatenseite/Kartenrückseite | ||
• Textdruck | ✓ | Text auf Vorder- und Rückseite in Blau und EU-Sym- bol in Blau und Gelb entsprechend Abschnitt 2.1 und der Abbildung des Gemeinschaftsmodells in Anhang I B, Abschnitt IV.1 der Verordnung (EG) Nr. 1360/2002, Anbringung auf der Vorderseite zwischen den bei- den transparenten Kartenschichten und auf der Rückseite zwischen Kartenkern und transparenter Kartenschicht | |
• Guillochendruck | ✓ | Kombination aus zwei Druckdurchgängen 1. Druckplatte: Negativguilloche mit ausgespartem Endlostext, bestehend aus dem Kartentitel in den anderen Gemeinschaftssprachen, Flächen der Negativguilloche durch Schraffur aufgehellt, am unteren Rand Integration einer Mikroschrift- zeile in das Guillochenmotiv, Iriseinfärbung mit Farbübergängen zum linken und rechten Karten- rand hin entsprechend Abschnitt 2.1, Iriszonen- verhältnis ca. 25/50/25 % der Kartenbreite 2. Druckplatte: Positivguilloche, abgepasst auf das Motiv der ersten Druckplatte, mit eingearbeiteter Konturierung des in der ersten Druckplatte aus- gesparten Endlostextes, in den Aussparungen Mikroschrift mit Endlostext, einheitlich einge- färbt (Fahrerkarte: rosa, Kontrollkarte, Werkstatt- karte und Unternehmenskarte: grau) Anbringung auf Vorder- und Rückseite zwischen Kartenkern und der darauf folgenden transparenten Kartenschicht | |
• Iriseinfärbung | ✓ | s. o. | |
• Layout Personaldatenseite übrige Seiten | gleiches Guillochenmotiv auf Vorder- und Rücksei- te, auf der Vorderseite Aussparung des Lichtbildfel- des mit sich nach innen auflösender Überlappung des Lichtbildrandes | ||
• Mikroschrift | ✓ | je eine Endlosschriftzeile unterhalb des Kartentitels in Blau und in den jeweiligen Iris-Farben mehrfarbig am unteren Rand in das Motiv der ersten Guillo- chendruckplatte integriert sowie Endlostext als Fül- lung der mit der zweiten Guillochendruckplatte auf- gebrachten konturierten Endlosschrift in Rosa bzw. Grau (s. o.), Mikroschrifthöhe: jeweils < 0,3 mm, Inhalt: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND | |
• UV-Aufdruck | ✓ | auf der Vorderseite zwischen den beiden transpa- renten Kartenschichten, Fluoreszenzfarbe Rot (Anregung im langwelligen UV) | |
• OVI-Aufdruck | - | ||
2.2 | Nummerierung | ||
• auf Personaldatenseite | ✓ | in Datenfeld 5b | |
in Ausstellungstechnik | ✓ | Lasergravur | |
3 | Kopierschutz/weitere Sicherheits- merkmale | ||
3.1 | OVD | ||
• beugungsoptisch wirksame Struktur | ✓ | transparentes Kinegram | |
• im Laminat/in der Ausweiskarte integriert oder als Overlay | ✓ | auf der Vorderseite innenliegend zwischen Karten- kern und darauf folgender transparenter Schicht, den Lichtbildrand überlappend | |
3.2 | weitere Sicherheitsmerkmale | ||
weitere Informationsträger | ✓ | kontaktbehafteter IC-Chip | |
4 | Ausstellungstechnik | ||
4.1 | Personalisierung | ||
• Bild- und Personendaten integriert | ✓ | Lasergravur, die Angaben in den Datenfeldern 1, 4a/4b und 5b reliefartig auf der Kartenoberfläche fühlbar | |
• Elemente zum Schutz der Einträge | ✓ | durch geeignete Materialbeschaffenheit ist sicher- zustellen, dass die durch die Lasergravur bewirkte Schwärzung des Kartenmaterials auf der Vordersei- te in beiden transparenten Schichten und auf dem Kartenkern wirksam wird | |
4.2 | Normkonformität | ||
• Maschinenlesbarkeit (ICAO 9303) | - | ||
ISO/IEC 7810 und 7816 | ✓ |
Erläuterung der in der Tabelle verwendeten Symbole
- • Anforderungen, orientiert an der EU-Entschließung hinsichtlich der Sicherung von Pässen und anderen Reisedokumenten vom 17. Oktober 2000
✓ muss in der Kontrollgerätkarte enthalten sein - ist in der Kontrollgerätkarte nicht enthalten- 1)
- Siehe Anhang I B Abschnitt IV.3 der Verordnung (EG) Nr. 1360/2002.
- 2)
- Entschließung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Oktober 2000 hinsichtlich der Sicherung von Pässen und anderer Reisedokumente, ABl. EG Nr. C 310 S. 1.
Zitierungen von Anlage 3 FPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 FPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 FPersV Allgemeines (vom 18.08.2017)
... Anhang 1 C Abschnitt 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 jeweils in Verbindung mit Anlage 3 hergestellt. Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
Artikel 1 FPersuStVRÄndV Änderung der Fahrpersonalverordnung
... Anhang 1 C Abschnitt 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 jeweils in Verbindung mit Anlage 3 hergestellt." bb) Satz 3 wird wie folgt geändert: aaa) Nummer ...
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