Zur Beobachtung der Erprobung ist ein Sachverständigenbeirat zu bilden, dem die beteiligten Bundesministerien, das Bundesinstitut für Berufsbildung, die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung sowie die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände angehören. Dieser kann auch an der Vorbereitung einer Ausbildungsverordnung nach §
25 des
Berufsbildungsgesetzes beteiligt werden.