Verordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Warnowtunnels (Warnow-Tunnel-Mauthöheverordnung - WarnowMautHV)

V. v. 10.06.2003 BGBl. I S. 835
Geltung ab 12.06.2003; FNA: 9290-11-2 Gebühren im Straßenverkehr
Eingangsformel
§ 1 Mauthöhe
§ 2 Beginn der Mauterhebung
§ 3 Inkrafttreten
Anlage (zu § 1) Mautverzeichnis

Eingangsformel



Auf Grund des § 3a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 bis 5 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2003 (BGBl. I S. 98) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung des Wirtschaftsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

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§ 1 Mauthöhe


§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Für jede einfache Benutzung des Abschnittes der Bundesstraße B 103n zwischen Kilometer 1 + 040 und Kilometer 3 + 160 (Warnow-Tunnel im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock) wird von der Warnowquerung GmbH & Co. KG, Rostock, die vom Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch die Verordnung zur Beleihung mit dem Recht zur Erhebung von Mautgebühren für die Warnowquerung vom 1. April 2003 (GVBl. M-V S. 280) beliehen worden ist, eine Maut nach dem Mautverzeichnis in der Anlage erhoben.

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§ 2 Beginn der Mauterhebung



Die Mauterhebung beginnt mit dem Tag der Freigabe der in § 1 genannten Strecke für den öffentlichen Verkehr. Der in Satz 1 genannte Tag wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

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§ 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Anlage (zu § 1) Mautverzeichnis




Mauttabelle einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 16%
Kategorie Gesamthöhe Anzahl der Achsen Sonstige Merkmale Fahrzeugart (Beispiele) Sommer (15. Juni - 15. September) Winter (1. Januar - 14. Juni / 16. September - 31. Dezember)
BGEAGEBGEAGE
1< 1,90 m ≥ 2 Pkw, Kraftrad2,50€1,50€2,00€1,50€
2≥ 1,90 m und < 2,40m ≥ 2 Pkw, Kleinbus, Kleintransporter 5,00€3,00€4,00€3,00€
3≥ 2,40 m 2 Lkw 2 Achsen 12,50€7,50€10,00€7,50€
4≥ 2,40 m > 2 Lkw mehr als 2 Achsen 17,50€10,50€14,00€10,50€
5≥ 2,40 m ≥ 2Bus >16 SitzplätzeBus15,00€9,00€12,00€9,00€

BGE = Bargeld-Gebührenerfassung (einschließlich EC-Karte oder Kreditkarte)
AGE = Automatische Gebührenerfassung (ETC - 5,8 GHz-Mikrowelle und Abonnements mit Magnetkarte)



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