... wird, Abschlagszahlungen auf die Pauschvergütung und die Beiträge nach den §§ 4 und 5 zurückzuzahlen, soweit er sie bis zur Bekanntgabe des Widerrufs der Zusage nicht ... sind Abschlagszahlungen auf die Pauschvergütung und die Beiträge nach den §§ 4 und 5, die der Beamte auf Grund der ersten Zusage erhalten hat, auf die ihm nach der neuen Zusage ...