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Anlage - Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung (SVÜV)

neugefasst durch B. v. 24.03.1993 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 03.10.1990; FNA: 53-4-15 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Anlage Verzeichnis der zum Soldatenversorgungsgesetz erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Richtlinien



A.
Gesetze

(aufgehoben)


B.
Rechtsverordnungen

1.
Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung in der jeweils geltenden Fassung

2.
Berufsförderungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung

3.
Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung

4.
Stellenvorbehaltsverordnung in der jeweils geltenden Fassung

5.
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung


C.
Verwaltungsvorschriften

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Soldatenversorgungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung


D.
Richtlinien:

Richtlinien zum Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung vom 10. Mai 1973 (BAnz. Nr. 121 vom 4. Juli 1973), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 31. Oktober 1977 (BAnz. Nr. 214 vom 15. November 1977).



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Frühere Fassungen von Anlage SVÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020 (10.01.2020)Artikel 13 Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
vom 08.01.2020 BGBl. I S. 27
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 15a Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160
aktuell vorher 01.07.2009Artikel 15 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160
aktuellvor 01.07.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.