§ 3 Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten
Verboten sind
- 1.
- die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
- 2.
- der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
- 3.
- die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.
interne Verweise§ 4 ZKDSG Strafvorschriften ... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Nr. 1 eine Umgehungsvorrichtung herstellt, einführt oder ...
§ 5 ZKDSG Bußgeldvorschriften ... Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/278/a3225.htm