Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2009 aufgehoben

III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beamtenversorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG (ZustDTAGAnO k.a.Abk.)

A. v. 02.12.1997 BGBl. I 1998 S. 523; aufgehoben durch IV. A. v. 22.07.2009 BGBl. I S. 2343
Geltung ab 01.12.1997; FNA: 2030-14-100 Beamte
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III.



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt Abschnitt II der Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG vom 25. Juli 1997 (BGBl. I S. 2288) außer Kraft.



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