Änderung Anlage 7 Regionalisierungsgesetz vom 21.12.2022

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 7 Regionalisierungsgesetz, alle Änderungen durch Artikel 1 8. RegGuaÄndG am 21. Dezember 2022 und Änderungshistorie des RegG

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Anlage 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.12.2022 geltenden Fassung
Anlage 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 21.12.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2352
(heute geltende Fassung) 
 
(Text alte Fassung)

Anlage 6 (zu § 8 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 8 Absatz 2


(Text neue Fassung)

Anlage 7 (zu § 8 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 8 Absatz 2


(Textabschnitt unverändert)


Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel

für das Bundesland | zum Stichtag 30. Juni 2024

| Bereich | Landes-
haushalt
(Kapitel/Titel) | Verwendungszweck | Betrag
(in EUR)

1 | 1.1 | Verfügbare Mittel | | Zuweisung nach § 8 RegG |

1.2 | | Minderung/Aufstockung aufgrund des Länderausgleichs |

1.3 | | verfügbare Mittel gesamt
(Summe 1.1 und 1.2) |

2 | 2.1 | Ausgleich von
finanziellen Nach-
teilen im öffent-
lichen Personen-
nahverkehr
| | aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen ein-
schließlich dadurch bedingter Rückgänge von Ausgleichs-
zahlungen |

2.2 | | aufgrund der Erstattung administrativer Aufwendungen |

2.3 | | Summe (2.1 und 2.2) |

3 | | Differenz verfügbare
Mittel/Ausgaben | | (Differenz aus 1.3 und 2.3) |

4 | | Nachrichtlich | | Sonstige Ausgaben ÖPNV/SPNV |



(heute geltende Fassung) 
 



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