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Anlage 7 - Regionalisierungsgesetz (RegG k.a.Abk.)
Artikel 4 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2395; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 9240-3 Personenbeförderung
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Geltung ab 01.01.1996; FNA: 9240-3 Personenbeförderung
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Anlage 7 (zu § 8 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 8 Absatz 2
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel | |||||
für das Bundesland | zum Stichtag 30. Juni 2024 | ||||
Bereich | Landes- haushalt (Kapitel/Titel) | Verwendungszweck | Betrag (in EUR) | ||
1 | 1.1 | Verfügbare Mittel | Zuweisung nach § 8 RegG | | |
1.2 | Minderung/Aufstockung aufgrund des Länderausgleichs | | |||
1.3 | verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 und 1.2) | | |||
2 | 2.1 | Ausgleich von finanziellen Nach- teilen im öffent- lichen Personen- nahverkehr | aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen ein- schließlich dadurch bedingter Rückgänge von Ausgleichs- zahlungen | | |
2.2 | aufgrund der Erstattung administrativer Aufwendungen | | |||
2.3 | Summe (2.1 und 2.2) | | |||
3 | Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben | (Differenz aus 1.3 und 2.3) | | ||
4 | Nachrichtlich | Sonstige Ausgaben ÖPNV/SPNV |
Text in der Fassung des Artikels 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes G. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2352 m.W.v. 21. Dezember 2022
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Frühere Fassungen von Anlage 7 Regionalisierungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.12.2022 | Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2352 |
aktuell vorher | 01.06.2022 | Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 25.05.2022 BGBl. I S. 812 |
aktuell | vor 01.06.2022 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 7 Regionalisierungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 RegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 RegG Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens 9-Euro-Ticket (vom 21.12.2022)
... und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel bis zum 30. Juni 2024 gemäß Anlage 7 nach. Nicht im Jahr 2022 verwendete Mittel werden in den Folgejahren über die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2352
Artikel 1 8. RegGuaÄndG Änderung des Regionalisierungsgesetzes
... a) In Satz 1 wird die Angabe „Anlage 6" durch die Angabe „ Anlage 7 " ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe ... 9. Die bisherigen Anlagen 4 bis 6 werden die Anlagen 5 bis 7 ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
G. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 812
Artikel 1 7. RegGÄndG
... und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel bis zum 30. Juni 2024 gemäß Anlage 6 nach. Nicht im Jahr 2022 verwendete Mittel werden in den Folgejahren über die Anlage 4 ... Mittel zugerechnet werden." 3. Die Anlage 5 wird durch die folgenden Anlagen 5 und 6 ersetzt: „Anlage 5 (zu § 7 Absatz 12) Nachweis über die Verwendung der ... Anlage 6 (zu § 8 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...
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