Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, und das Paul-Ehrlich-Institut erheben nach dieser Verordnung Kosten (Gebühren und Auslagen) für
- 1.
- die Entscheidung über die Zulassung der in § 1 Nr. 1 bis 8 der Tierimpfstoff-Verordnung genannten Mittel,
- 2.
- die Entscheidung über die Freigabe von Chargen dieser Mittel oder die Freistellung von der staatlichen Chargenprüfung und
- 3.
- Prüfungen oder Untersuchungen für andere Amtshandlungen nach dem Tierseuchengesetz.