Zitierungen von § 97b PAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 97b PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 60 PAO Verlust der Wählbarkeit (vom 01.08.2022)
... (§ 96 Absatz 1 Nummer 4) oder 5. bei wem in den letzten fünf Jahren nach § 97b von einer berufsgerichtlichen Ahndung abgesehen wurde, sofern ohne die anderweitige Ahndung ...
§ 70 PAO Rügerecht des Vorstands (vom 01.08.2022)
... erforderlich erscheint. § 95 Absatz 2 und 4, § 102 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 97b , 102a und 102b gelten entsprechend. Für die Verjährung und deren Ruhen gilt ...
§ 70a PAO Antrag auf Entscheidung des Landgerichts (vom 01.08.2022)
... Abs. 2 ein berufsgerichtliches Verfahren nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden darf oder nach § 97b von einer berufsgerichtlichen Ahndung abzusehen ist, erst ein, nachdem der Vorstand die Rüge ...
§ 123 PAO Entscheidung (vom 01.08.2022)
... als Berufsausübungsgesellschaft (§ 52h Absatz 1) erloschen ist; 2. wenn nach § 97b von einer berufsgerichtlichen Ahndung abzusehen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
...  § 97a Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme § 97b Anderweitige Ahndung". m) Vor der Angabe zu § 98 wird folgende Angabe ... (§ 96 Absatz 1 Nummer 4) oder 5. bei wem in den letzten fünf Jahren nach § 97b von einer berufsgerichtlichen Ahndung abgesehen wurde, sofern ohne die anderweitige Ahndung ... ersetzt: „§ 95 Absatz 2 und 4, § 102 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 97b , 102a und 102b gelten entsprechend. Für die Verjährung und deren Ruhen gilt § 97 ... a) In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 103a" durch die Angabe „ § 97b " ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 2 wird die Angabe „103 Abs. 2" durch die ... 3. 49. Die §§ 97 und 97a werden durch die folgenden §§ 97 bis 97b ersetzt: „§ 97 Verjährung von Pflichtverletzungen  ... eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 nicht festzustellen ist. § 97b Anderweitige Ahndung Von einer berufsgerichtlichen Ahndung ist abzusehen, wenn ... b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 103a" durch die Angabe „ § 97b " ersetzt. 65. § 125 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ...


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