Zitierungen von § 7 PAO
interne Verweise§ 5 PAO Zugang zum Beruf des Patentanwalts (vom 01.08.2022) ... 6) erworben hat, 2. die Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ( § 7 ) absolviert hat, 3. nach absolvierter Ausbildung die Prüfung über die ... tätig gewesen ist. Die Ausbildung bei einem Patentanwalt nach § 7 Absatz 1 ist auf die Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 4 anzurechnen. Ein Syndikuspatentanwalt ...
§ 10 PAO Zulassung zur Prüfung (vom 01.08.2022) ... (§ 6) oder die vorgeschriebene Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ( § 7 ) nicht nachgewiesen hat. (3) Der ablehnende Bescheid ist mit Gründen zu ...
§ 10a PAO Patentsachbearbeiter (vom 01.08.2022) ... drei Jahre ausgeübt worden sein muss, und 3. ein juristisches Studium im Sinne des § 7 Absatz 3 und 5 erfolgreich abgeschlossen hat. (2) Für Bewerberinnen und Bewerber, die die ... verkürzt sich die Frist nach Absatz 1 Nummer 2 auf acht Jahre. (3) § 7 Absatz 4 gilt für die Anrechnung des juristischen Studiums auf die in Absatz 1 Nummer 2 bezeichnete ...
§ 12 PAO Ausbildungs- und Prüfungsordnung (vom 01.08.2022) ... Vorschriften über die Einzelheiten der Ausbildung und Prüfungen (§§ 6 bis 11) zu erlassen, insbesondere über den Beginn und Gang der Ausbildung auf dem Gebiet des ... gewerblichen Rechtsschutzes, die Festlegung des fachlichen Inhalts des ergänzenden Studiums ( § 7 Abs. 3 ), die Rechte und Pflichten des Patentanwalts und des Patentassessors als Ausbildendem, die Rechte ...
§ 46 PAO Bestellung einer Vertretung (vom 01.08.2021) ... durch Patentassessoren oder solche Personen erfolgen, die mindestens 18 Monate der Ausbildung nach § 7 Absatz 1 und 2 absolviert haben. In den Fällen des Satzes 2 gilt § 14 entsprechend. ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Artikel 5 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121, 1137; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPrV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
§ 36 PatAnwAPrV Zulassungsantrag (vom 01.08.2022) ... § 8 der Patentanwaltsordnung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen der §§ 6 und 7 der Patentanwaltsordnung oder des § 10a der Patentanwaltsordnung erfüllt. (2) Die Zulassung ... die Zulassung ist durch schriftlichen Bescheid zu entscheiden. (3) Wer nach § 7 der Patentanwaltsordnung ausgebildet wird, kann die Zulassung zur Prüfung frühestens drei Monate vor dem Ende des ... beim Bundespatentgericht erreicht wird. (4) Wer die Ausbildung nach § 7 der Patentanwaltsordnung bereits beendet hat, muss den Zulassungsantrag spätestens vier Monate vor dem Monatsersten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... 6) erworben hat, 2. die Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ( § 7 ) absolviert hat, 3. nach absolvierter Ausbildung die Prüfung über die ... einem Patentanwalt tätig gewesen ist. Die Ausbildung bei einem Patentanwalt nach § 7 Absatz 1 ist auf die Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 4 anzurechnen. Ein Syndikuspatentanwalt gilt nicht ... und das Wort „Patentamt" durch das Wort „es" ersetzt. 8. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ... Jahre ausgeübt worden sein muss, und 3. ein juristisches Studium im Sinne des § 7 Absatz 3 und 5 erfolgreich abgeschlossen hat. (2) Für Bewerberinnen und Bewerber, die die ... haben, verkürzt sich die Frist nach Absatz 1 Nummer 2 auf acht Jahre. (3) § 7 Absatz 4 gilt für die Anrechnung des juristischen Studiums auf die in Absatz 1 Nummer 2 bezeichnete ...
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung ... „daß" durch die Wörter „dass sie oder" ersetzt. 3. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Der" ... a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „den §§ 5 bis 8" durch die Angabe „§ 5 Absatz 1" ersetzt. ... zu praktischen Arbeiten zu geben und ihnen die für die Durchführung eines Studiums ( § 7 Absatz 4 Satz 2 ) erforderliche Zeit zu gewähren. Er soll sie zudem dabei unterstützen, eine Ausbildung ...
Zitate in aufgehobenen TitelnPatentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO)
neugefasst durch B. v. 08.12.1977 BGBl. I S. 2491; aufgehoben durch § 80 V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437
§ 2 PatAnwAPO Zulassungsgesuch ... die ihre Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs der Patentanwaltsordnung (§ 7 Abs. 2 der Patentanwaltsordnung) beginnen wollen, haben an Stelle der Erklärung nach Absatz 2 ...
§ 7 PatAnwAPO Ausbildungsgang ... des Ausbildungsgangs genehmigen. Das ergänzende Studium im allgemeinen Recht (§ 7 Abs. 3 der Patentanwaltsordnung) soll vor Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Absatz 1 Nr. 2 ...
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