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Zitierungen von § 21 PAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 PAO Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung (vom 01.08.2021)
... über den Versagungsgrund des § 14 Satz 1 Nummer 7 oder über den Widerrufsgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 3 erforderlich ist, hat die Patentanwaltskammer der betroffenen Person aufzugeben, ein ...
§ 24 PAO Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung (vom 01.08.2021)
... nachträglich Umstände eintreten, die bei einem Patentanwalt das Erlöschen oder nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 den Widerruf der Zulassung nach sich ziehen ...
§ 41c PAO Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt (vom 01.08.2022)
... die Rücknahme und den Widerruf der Zulassung als Syndikuspatentanwalt gelten die §§ 21 und 22 mit Ausnahme des § 21 Absatz 2 Nummer 10. Die Zulassung als ... Widerruf der Zulassung als Syndikuspatentanwalt gelten die §§ 21 und 22 mit Ausnahme des § 21 Absatz 2 Nummer 10 . Die Zulassung als Syndikuspatentanwalt ist ferner ganz oder teilweise zu widerrufen, ...
§ 45 PAO Berufshaftpflichtversicherung (vom 01.08.2022)
... Deutschland entsprechend. Zuständige Stelle ist die Patentanwaltskammer. § 21 Abs. 2 Nr. 10 bleibt ...
§ 52h PAO Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (vom 01.08.2022)
... wenn sich ergibt, dass die Zulassung hätte versagt werden müssen. § 21 Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (3) Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Artikel 5 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121, 1137; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 2 EuPAG Entscheidung über den Antrag
... vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Bescheinigung und wird nach den §§ 13 bis 34 und 41b bis 41d Absatz 1, 4 und 5 der Patentanwaltsordnung von der Patentanwaltskammer zur ...

Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPrV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
§ 15 PatAnwAPrV Verlust und Entziehung der Ausbildungsbefugnis
... Vollziehbarkeit der Rücknahme oder des Widerrufs der Zulassung zur Patentanwaltschaft nach § 21 der Patentanwaltsordnung , 2. mit der Rechtskraft eines berufsgerichtlichen Urteils auf Ausschließung aus ... Bescheid zu entziehen, wenn 1. in ihrer Person Gründe vorliegen, die nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 der Patentanwaltsordnung den Widerruf der Zulassung zur Patentanwaltschaft rechtfertigen würden, 2. in ...

Patentanwaltsverzeichnisverordnung (PatAnwVV)
Artikel 8 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219, 5227; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 340
§ 2 PatAnwVV Inhalt des Verzeichnisses (vom 07.12.2023)
... Dienst oder einer Übernahme eines öffentlichen Amtes besteht. Wurde nach § 21 Absatz 4 Satz 1 der Patentanwaltsordnung die sofortige Vollziehung der Rücknahme oder des Widerrufs der Zulassung angeordnet, so ist ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung
... den früheren Eid oder das frühere Gelöbnis hingewiesen wird." 7. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 8 werden die Wörter ... über den Versagungsgrund des § 14 Satz 1 Nummer 7 oder über den Widerrufsgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 3 erforderlich ist, hat die Patentanwaltskammer der betroffenen Person aufzugeben, ein ... nachträglich Umstände eintreten, die bei einem Patentanwalt das Erlöschen oder nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 den Widerruf der Zulassung nach sich ziehen würden." 10. § 28 wird wie ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Artikel 1 PABRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung
... der Zulassung bestandskräftig geworden ist" eingefügt. 7. § 21 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... über den Versagungsgrund des § 14 Nummer 7 oder den Widerrufsgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 3 erforderlich ist, gibt die Patentanwaltskammer dem Betroffenen auf, innerhalb ... eingefügt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden." c) In Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 ... folgt gefasst: „(5) Bei Rücknahme und Widerruf der Zulassung ist § 21 Absatz 4 entsprechend anzuwenden." 23. § 52i wird wie folgt geändert: ... 1 werden die Wörter „erloschen, zurückgenommen oder widerrufen ist (§§ 20 bis 23)" durch die Wörter „erloschen ist (§ 20)" ersetzt. 41. ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 6 SyndAnwNRG Änderung der Patentanwaltsordnung
... die Rücknahme und den Widerruf der Zulassung als Syndikuspatentanwalt gelten die §§ 21 und 22 mit Ausnahme des § 21 Absatz 2 Nummer 10. Die Zulassung als Syndikuspatentanwalt ist ... der Zulassung als Syndikuspatentanwalt gelten die §§ 21 und 22 mit Ausnahme des § 21 Absatz 2 Nummer 10. Die Zulassung als Syndikuspatentanwalt ist ferner ganz oder teilweise zu ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... zurückzunehmen, wenn sich ergibt, dass die Zulassung hätte versagt werden müssen. § 21 Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (3) Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn die ...

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Artikel 4 ZwVollStrÄndG Änderung anderer Rechtsvorschriften (vom 18.06.2011)
... zu Vollstreckungszwecken abrufen." (10) In § 14 Nr. 9 und § 21 Abs. 2 Nr. 8 der Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die zuletzt durch ...

Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 8 RDAufStG Änderung der Patentanwaltsordnung
...  bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 17" durch die Wörter „ § 21 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 5. Dem § 159 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
...  § 19 Vereidigung § 20 Erlöschen der Zulassung § 21 Rücknahme und Widerruf der Zulassung § 22 Ärztliches Gutachten bei ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO)
neugefasst durch B. v. 08.12.1977 BGBl. I S. 2491; aufgehoben durch § 80 V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437
§ 11 PatAnwAPO Entziehung der Ausbildungsbefugnis
... zu entziehen, wenn 1. Gründe vorliegen, die nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Patentanwaltsordnung die Rücknahme einer Zulassung zur ...
§ 13 PatAnwAPO Folgen des Verlustes der Ausbildungsbefugnis
... bis zur Rechtskraft der Zurücknahme der Zulassung des Patentanwalts nach den §§ 21 , 22 der Patentanwaltsordnung oder bis zur Rechtskraft eines berufsgerichtlichen Urteils auf ...