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Synopse aller Änderungen des GKG am 01.12.2020
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Dezember 2020 durch Artikel 9 des WEMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des GKG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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GKG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.12.2020 geltenden Fassung | GKG n.F. (neue Fassung) in der am 01.12.2020 geltenden Fassung durch Artikel 9 G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Kostenfreiheit § 3 Höhe der Kosten § 4 Verweisungen § 5 Verjährung, Verzinsung § 5a Elektronische Akte, elektronisches Dokument § 5b Rechtsbehelfsbelehrung Abschnitt 2 Fälligkeit § 6 Fälligkeit der Gebühren im Allgemeinen § 7 Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung § 8 Strafsachen, Bußgeldsachen § 9 Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen Abschnitt 3 Vorschuss und Vorauszahlung § 10 Grundsatz für die Abhängigmachung § 11 Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz § 12 Verfahren nach der Zivilprozessordnung § 12a Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren § 13 Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung § 14 Ausnahmen von der Abhängigmachung § 15 Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren § 16 Privatklage, Nebenklage § 17 Auslagen § 18 Fortdauer der Vorschusspflicht Abschnitt 4 Kostenansatz § 19 Kostenansatz § 20 Nachforderung § 21 Nichterhebung von Kosten Abschnitt 5 Kostenhaftung § 22 Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln § 23 Insolvenzverfahren § 23a Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz § 24 Öffentliche Bekanntmachung in ausländischen Insolvenzverfahren § 25 Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung § 26 Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren § 27 Bußgeldsachen § 28 Auslagen in weiteren Fällen § 29 Weitere Fälle der Kostenhaftung § 30 Erlöschen der Zahlungspflicht § 31 Mehrere Kostenschuldner § 32 Haftung von Streitgenossen und Beigeladenen § 33 Verpflichtung zur Zahlung von Kosten in besonderen Fällen Abschnitt 6 Gebührenvorschriften § 34 Wertgebühren § 35 Einmalige Erhebung der Gebühren § 36 Teile des Streitgegenstands § 37 Zurückverweisung § 38 Verzögerung des Rechtsstreits Abschnitt 7 Wertvorschriften Unterabschnitt 1 Allgemeine Wertvorschriften § 39 Grundsatz § 40 Zeitpunkt der Wertberechnung § 41 Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse § 42 Wiederkehrende Leistungen § 43 Nebenforderungen § 44 Stufenklage § 45 Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung § 46 (aufgehoben) § 47 Rechtsmittelverfahren Unterabschnitt 2 Besondere Wertvorschriften § 48 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten | |
(Text alte Fassung) § 49 (aufgehoben) § 49a Wohnungseigentumssachen | (Text neue Fassung) § 49 Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz § 49a (aufgehoben) |
§ 50 Bestimmte Beschwerdeverfahren § 51 Gewerblicher Rechtsschutz § 51a Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz § 52 Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit § 53 Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes § 53a Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz § 54 Zwangsversteigerung § 55 Zwangsverwaltung § 56 Zwangsversteigerung von Schiffen, Schiffsbauwerken, Luftfahrzeugen und grundstücksgleichen Rechten § 57 Zwangsliquidation einer Bahneinheit § 58 Insolvenzverfahren § 59 Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung § 60 Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes Unterabschnitt 3 Wertfestsetzung § 61 Angabe des Werts § 62 Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels § 63 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren § 64 Schätzung des Werts § 65 Wertfestsetzung in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes Abschnitt 8 Erinnerung und Beschwerde § 66 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde § 67 Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung § 68 Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts § 69 Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr § 69a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Abschnitt 9 Schluss- und Übergangsvorschriften § 69b Verordnungsermächtigung § 70 (aufgehoben) § 70a Bekanntmachung von Neufassungen § 71 Übergangsvorschrift § 72 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes § 73 Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis Anlage 2 (zu § 34 Absatz 1 Satz 3) | |
§ 49 (aufgehoben) | § 49 Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz |
1 Der Streitwert in Verfahren nach § 44 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen. 2 Er darf den siebeneinhalbfachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums nicht übersteigen. | |
§ 49a Wohnungseigentumssachen | § 49a (aufgehoben) |
(1) 1 Der Streitwert ist auf 50 Prozent des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen. 2 Er darf das Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen an der Entscheidung nicht unterschreiten und das Fünffache des Wertes ihres Interesses nicht überschreiten. 3 Der Wert darf in keinem Fall den Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen übersteigen. (2) 1 Richtet sich eine Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer, darf der Streitwert das Fünffache des Wertes ihres Interesses sowie des Interesses der auf ihrer Seite Beigetretenen nicht übersteigen. 2 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. |
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