Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen von Arbeitsabläufen und Ausführen von Geschäftsvorgängen,
- 6.
- Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane,
- 7.
- Bearbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 8.
- Anmessen von orthopädischen Hilfsmitteln zur Versorgung von Fuß und Unterschenkel,
- 9.
- Beraten und Betreuen von Patienten,
- 10.
- Entwickeln und Herstellen von Formteilen und Modellen,
- 11.
- Ausführen von orthopädieschuhtechnischen Befestigungsarten und Instandsetzen von Funktionsteilen,
- 12.
- Anfertigen von Verkürzungsausgleichen und Einbauelementen,
- 13.
- Anbringen von orthopädischen Zurichtungen an Konfektionsschuhen,
- 14.
- Anfertigen von Unterschenkelorthesen und Fußprothesen,
- 15.
- Ausführen von Behandlungsmaßnahmen der medizinischen Fußpflege,
- 16.
- Anpassen von Fertigorthesen,
- 17.
- Qualitätsmanagement.