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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher/zur Orthopädieschuhmacherin (OrthSchAusbV k.a.Abk.)
V. v. 21.04.1999 BGBl. I S. 789; aufgehoben durch § 17 V. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1298
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 7110-6-72 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.1999; FNA: 7110-6-72 Handwerk im Allgemeinen
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§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen von Arbeitsabläufen und Ausführen von Geschäftsvorgängen,
- 6.
- Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane,
- 7.
- Bearbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 8.
- Anmessen von orthopädischen Hilfsmitteln zur Versorgung von Fuß und Unterschenkel,
- 9.
- Beraten und Betreuen von Patienten,
- 10.
- Entwickeln und Herstellen von Formteilen und Modellen,
- 11.
- Ausführen von orthopädieschuhtechnischen Befestigungsarten und Instandsetzen von Funktionsteilen,
- 12.
- Anfertigen von Verkürzungsausgleichen und Einbauelementen,
- 13.
- Anbringen von orthopädischen Zurichtungen an Konfektionsschuhen,
- 14.
- Anfertigen von Unterschenkelorthesen und Fußprothesen,
- 15.
- Ausführen von Behandlungsmaßnahmen der medizinischen Fußpflege,
- 16.
- Anpassen von Fertigorthesen,
- 17.
- Qualitätsmanagement.
Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher/zur Orthopädieschuhmacherin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 OrthSchAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OrthSchAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 OrthSchAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2889/a41275.htm