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Zitierungen von § 4 DarlehensV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DarlehensV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DarlehensV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (5. DarlehensVÄndV)
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1715
Artikel 1 5. DarlehensVÄndV Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
... „nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz" ersetzt. 2. § 4 wird aufgehoben. 3. § 6 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 14 22. BAföGÄndG Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
... § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ...
Artikel 18 22. BAföGÄndG Weitere Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen, die zum 1. Januar 2010 wirksam werden
... durch Artikel 16 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben. 2. § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ...
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