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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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II. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMLWidKlagAnO k.a.Abk.)
A. v. 26.06.1997 BGBl. I S. 1819; aufgehoben durch IV. A. v. 03.12.2009 BGBl. I S. 3883
Geltung ab 23.07.1997; FNA: 2030-14-95 Beamte
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Geltung ab 23.07.1997; FNA: 2030-14-95 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen
Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich zugleich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamten der Bundesforschungsanstalten meines Geschäftsbereichs und der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information dem Leiter der jeweiligen Dienststelle, soweit diese nach dieser Anordnung für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden zuständig ist.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2975/a42130.htm