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III. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMLWidKlagAnO k.a.Abk.)
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Allgemeine Anordnung vom 14. März 1995 (BGBl. I S. 427) bleibt von dieser Anordnung unberührt.