§ 2 Umfang der Unterhaltsleistung
(3) Auf die sich nach den Absätzen 1 und 2 ergebende Unterhaltsleistung werden folgende in demselben Monat erzielte Einkünfte des Berechtigten angerechnet:
- 1.
- Unterhaltszahlungen des Elternteils, bei dem der Berechtigte nicht lebt,
- 2.
- Waisenbezüge einschließlich entsprechender Schadenersatzleistungen, die wegen des Todes des in Nummer 1 bezeichneten Elternteils oder eines Stiefelternteils gezahlt werden.
(4) 1Für Berechtigte, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, mindert sich die nach den Absätzen 1 bis 3 ergebende Unterhaltsleistung, soweit ihre in demselben Monat erzielten Einkünfte des Vermögens und der Ertrag ihrer zumutbaren Arbeit zum Unterhalt ausreichen. 2Als Ertrag der zumutbaren Arbeit des Berechtigten aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die Einnahmen in Geld entsprechend der für die maßgeblichen Monate erstellten Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers abzüglich eines Zwölftels des Arbeitnehmer-Pauschbetrags; bei Auszubildenden sind zusätzlich pauschal 100 Euro als ausbildungsbedingter Aufwand abzuziehen. 3Einkünfte und Erträge nach den Sätzen 1 und 2 sind nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 1 UVG Berechtigte (vom 06.12.2024) ... dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält. (1a) Über Absatz 1 Nummer 1 hinaus ...
§ 5 UVG Ersatz- und Rückzahlungspflicht (vom 01.07.2017) ... weil der Berechtigte nach Stellung des Antrages auf Unterhaltsleistungen Einkommen im Sinne des § 2 Absatz 3 oder Einkünfte und Erträge im Sinne des § 2 Absatz 4 erzielt hat, die bei der ... Einkommen im Sinne des § 2 Absatz 3 oder Einkünfte und Erträge im Sinne des § 2 Absatz 4 erzielt hat, die bei der Bewilligung der Unterhaltsleistung nicht berücksichtigt worden sind, ...
§ 7 UVG Übergang von Ansprüchen des Berechtigten (vom 18.08.2017) ... lebt, oder einen Anspruch auf eine sonstige Leistung, die bei rechtzeitiger Gewährung nach § 2 Abs. 3 als Einkommen anzurechnen wäre, so geht dieser Anspruch in Höhe der Unterhaltsleistung ...
§ 9 UVG Verfahren und Zahlungsweise (vom 01.01.2025) ... Antragsteller schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. In dem Bescheid sind die nach § 2 Absatz 2 bis 4 angerechneten Beträge anzugeben. (3) Die Unterhaltsleistung ist ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3194
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
Artikel 9 KiGAnhG 2015 Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes ... für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 die Unterhaltsleistung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 monatlich 317 Euro für ein Kind, das das sechste Lebensjahr noch nicht ... Zeit vom 1. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2015 beträgt die Unterhaltsleistung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 monatlich 328 Euro für ein Kind, das das sechste Lebensjahr noch nicht ... noch nicht vollendet hat. Ab dem 1. Januar 2016 beträgt die Unterhaltsleistung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 monatlich 335 Euro für ein Kind, das das sechste Lebensjahr noch nicht ... 31. Dezember 2015 gilt als für ein erstes Kind zu zahlendes Kindergeld im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 1 ein Betrag in Höhe von monatlich 184 ...
Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 23 FANeuReG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes ... bis einschließlich des Monats der nächsten Überprüfung." 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... 4. In § 5 Absatz 2 werden die Wörter „Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 3 erzielt hat, das bei der Bewilligung der Unterhaltsleistung nicht berücksichtigt worden ... nicht berücksichtigt worden ist" durch die Wörter „Einkommen im Sinne des § 2 Absatz 3 oder Einkünfte und Erträge im Sinne des § 2 Absatz 4 erzielt hat, die bei der ... „Einkommen im Sinne des § 2 Absatz 3 oder Einkünfte und Erträge im Sinne des § 2 Absatz 4 erzielt hat, die bei der Bewilligung der Unterhaltsleistung nicht berücksichtigt worden ... Prozent" ersetzt. 9. In § 9 Absatz 2 werden die Wörter „nach § 2 Abs. 2 und 3 " durch die Wörter „nach § 2 Absatz 2 bis 4" ersetzt. 10. ... 2 werden die Wörter „nach § 2 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „nach § 2 Absatz 2 bis 4 " ersetzt. 10. § 12 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die ...
Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1108
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