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§ 3 - Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG)
V. v. 27.05.2002
BGBl. I S. 1682
; zuletzt geändert durch
Artikel 18
G. v. 07.08.2021
BGBl. I S. 3311
Geltung ab 01.06.2002; FNA: 801-8-4
Betriebsverfassung und Mitbestimmung
2 weitere Fassungen
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wird in 3 Vorschriften zitiert
Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
Abschnitt 1 Einleitung der Wahl
§ 2
←
→
§ 4
§ 3 Betriebswahlvorstand
§ 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die rechtzeitige Einleitung und die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Betriebswahlvorstand.
§ 2
←
→
§ 4
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Zitierungen von
§ 3 1. WOMitbestG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 1. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. WOMitbestG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 82 1. WOMitbestG Einleitung des Abberufungsverfahrens
... Zusammensetzung und die Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands sind die §§
3
bis 7 entsprechend anzuwenden; die Mitteilung nach § 6 muss auch den Inhalt des Antrags auf ...
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