§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt 38,5 Stunden in der Woche. 2Wird der Dienst nicht in Wechselschicht geleistet, darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten; der Sonnabend ist dienstfrei. 3Mit Zustimmung des Vorstands kann von Satz 2 abgewichen werden, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern.
(2) Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag um die darauf entfallende Arbeitszeit - für Beamtinnen und Beamte im Wechseldienst in demselben Umfang wie für die Beamtinnen und Beamten mit fester Arbeitszeit - ohne Rücksicht darauf, ob und wie lange sie an diesen Tagen tatsächlich Dienst leisten müssen.
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interne Verweise§ 9 PostAZV Lebensarbeitszeitkonten (vom 01.01.2016) ... dem Lebensarbeitszeitkonto nur bis zur Erreichung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 2 Absatz 1 gutgeschrieben werden. (2) Das bei Beginn einer Altersteilzeit nach § 1 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung 2003
V. v. 19.11.2008 BGBl. I S. 2223
Artikel 1 3. Post-AZV2003ÄndV ... vom 21. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2492), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: § 2 Regelmäßige Arbeitszeit ... wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: § 2 Regelmäßige Arbeitszeit (1) Die regelmäßige Arbeitszeit ...
Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG
V. v. 07.12.2015 BGBl. I S. 2204
Verordnung zur Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung 2003 und der Postleistungsentgeltverordnung
V. v. 21.10.2007 BGBl. I S. 2492
Zweite Verordnung zur Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung 2003
V. v. 16.04.2007 BGBl. I S. 550
Artikel 1 2. Post-AZV2003ÄndV ... 2 der Post-Arbeitszeitverordnung 2003 vom 9. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2495), die durch die ... 2005 (BGBl. I S. 3491) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit (1) Die regelmäßige Arbeitszeit ...
Artikel 2 2. Post-AZV2003ÄndV ... Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. § 2 der Post-Arbeitszeitverordnung 2003 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 außer Kraft. ...
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