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Anlage 12 - Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 23.12.1997 BGBl. I 1998 S. 5; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 114
Geltung ab 16.04.1992; FNA: 2125-40-46 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 16.04.1992; FNA: 2125-40-46 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 12 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen V. v. 24. Juni 2013 BGBl. I S. 1682 m.W.v. 29. Juni 2013
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Frühere Fassungen von Anlage 12 Bedarfsgegenständeverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.06.2013 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 24.06.2013 BGBl. I S. 1682 |
aktuell vorher | 22.10.2010 | Artikel 1 Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom 11.10.2010 BGBl. I S. 1393 |
aktuell vorher | 14.05.2008 | Artikel 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom 30.04.2008 BGBl. I S. 784 |
aktuell | vor 14.05.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 12 Bedarfsgegenständeverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 BedGgstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BedGgstV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
V. v. 30.04.2008 BGBl. I S. 784
Artikel 1 15. BedGgstVÄndV
... Inverkehrbringen Verantwortlichen ausgestellt sein und die Angaben nach Maßgabe der Anlage 12 enthalten. Der Hersteller oder der für das erstmalige Inverkehrbringen Verantwortliche hat ... 11. Nach Anlage 11 wird folgende Anlage angefügt: Anlage 12 (zu § 10 Abs. 1 Satz 2) Angaben in der schriftlichen Erklärung nach § 10 Abs. 1 ...
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
V. v. 11.10.2010 BGBl. I S. 1393
Artikel 1 19. BedGgstVÄndV
... Wort „März" durch das Wort „April" ersetzt." 8. Anlage 12 wird wie folgt geändert: a) In der Nummer 1 werden nach dem Wort ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
V. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3130
Artikel 1 17. BedGgstVÄndV
... Stoffe nicht überschritten werden darf: 19150 und 19180." 7. Nach Anlage 12 wird folgende Anlage angefügt: „Anlage 13 (zu § 4 Absatz 3 Satz 2 ...
Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1682
Artikel 1 BedGgstVuaÄndV Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... 11. In Anlage 10 werden die laufenden Nummern 1 und 4 aufgehoben. 12. Anlage 12 wird aufgehoben. 13. Anlage 13 wird wie folgt geändert: a) In der ...
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