Anlage 13 (zu § 4 Absatz 3 und 4) Vorläufiges Verzeichnis der Additive
PM/REF-Nr. | CAS-Nr. | Bezeichnung | Beschränkungen |
1 | 2 | 3 | 4 |
86430 | - | 20 % (w/w) Silberchlorid, geschichtet auf 80 % (w/w) Titandioxid | - |
86432 | - | Silberhaltiges Glas (Silber-Magne- sium-Calcium-Phosphat-Borat) | Nur zur Verwendung in Polyolefinen. |
86432/20 | - | Silberhaltiges Glas (Silber-Magne- sium-Aluminium-Phosphat-Silikat), Silbergehalt weniger als 2 % | - |
86432/40 | - | Silberhaltiges Glas (Silber-Magne- sium-Aluminium-Natrium-Phosphat- Silikat-Borat), Silbergehalt weniger als 0,5 % | - |
86432/60 | - | Silberhaltiges Glas (Silber-Magne- sium-Natrium-Phosphat), Silber- gehalt weniger als 3 % | - |
86434 | - | Silber-Natriumhydrogen-Zirconium- Phosphat | - |
86437 | - | Silber Zeolith A (Silber-Zink- Natrium-Ammonium-Aluminosilikat), Silbergehalt 2-5 % | Nur zur Verwendung a) in Polyolefinen bis zu 40 °C, Kontaktzeit unter 1 Tag, b) in Polyalkylterephthalaten bis zu 99 °C, Kontaktzeit unter 2 Stunden. |
86437/50 | - | Silber-Zink-Aluminium-Bor- Phosphat-Glas, gemischt mit 5-20 % Bariumsulfat, Silbergehalt 0,35-0,6 % | Nur zur Verwendung a) in Polyolefinen bis zu 40 °C, Kontaktzeit unter 1 Tag, b) in Polyalkylterephthalaten bis zu 99 °C, Kontaktzeit unter 2 Stunden. |
86438 | - | Silber-Zink Zeolith A (Silber-Zink- Natrium-Aluminosilikat-Calcium- metaphosphat), Silbergehalt 1-1,6 % | - |
86438/50 | - | Silber-Zink Zeolith A (Silber-Zink- Natrium-Magnesium-Aluminosilikat- Calciumphosphat), Silbergehalt 0,34-0,54 % | - |
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interne Verweise§ 4 BedGgstV Zugelassene Stoffe (vom 01.07.2024) ... im Sinne des § 2 Nummer 2 Buchstabe c hinsichtlich der Beschichtung als Additive auch die in Anlage 13 aufgeführten Stoffe unter Einhaltung der in Anlage 13 Spalte 4 genannten Beschränkungen ... Beschichtung als Additive auch die in Anlage 13 aufgeführten Stoffe unter Einhaltung der in Anlage 13 Spalte 4 genannten Beschränkungen verwendet werden, sofern Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung ... nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zugelassenen Zusatzstoffen als Additive auch die in Anlage 13 aufgeführten Stoffe unter Einhaltung der in Anlage 13 Spalte 4 genannten Beschränkungen ... Zusatzstoffen als Additive auch die in Anlage 13 aufgeführten Stoffe unter Einhaltung der in Anlage 13 Spalte 4 genannten Beschränkungen verwendet werden, sofern Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenEinundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
V. v. 01.12.2021 BGBl. I S. 5068
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
V. v. 11.10.2010 BGBl. I S. 1393
Artikel 1 19. BedGgstVÄndV ... bewirken oder wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen." 9. In Anlage 13 werden die Positionen „33535", „38550", „40155", ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
V. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3130
Artikel 1 17. BedGgstVÄndV ... der in Anlage 3 Abschnitt 6 aufgeführten Bemerkungen sowie 2. die in Anlage 13 aufgeführten Stoffe unter Einhaltung der in Anlage 13 Spalte 4 genannten Beschränkungen, ... 7. Nach Anlage 12 wird folgende Anlage angefügt: „Anlage 13 (zu § 4 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2) Vorläufiges Verzeichnis der Additive ...
Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1682
Artikel 1 BedGgstVuaÄndV Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung ... des § 2 Nummer 2 Buchstabe c hinsichtlich der Beschichtung als Additive auch die in Anlage 13 aufgeführten Stoffe unter Einhaltung der in Anlage 13 Spalte 4 genannten Beschränkungen ... als Additive auch die in Anlage 13 aufgeführten Stoffe unter Einhaltung der in Anlage 13 Spalte 4 genannten Beschränkungen verwendet werden, sofern Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung ... I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zugelassenen Zusatzstoffen als Additive auch die in Anlage 13 aufgeführten Stoffe unter Einhaltung der in Anlage 13 Spalte 4 genannten Beschränkungen ... als Additive auch die in Anlage 13 aufgeführten Stoffe unter Einhaltung der in Anlage 13 Spalte 4 genannten Beschränkungen verwendet werden, sofern Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung ... Nummern 1 und 4 aufgehoben. 12. Anlage 12 wird aufgehoben. 13. Anlage 13 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...
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