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Änderung Anlage 1 TÄHAV vom 21.03.2009
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Anlage 1 TÄHAV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 21.03.2009 geltenden Fassung | Anlage 1 TÄHAV n.F. (neue Fassung) in der am 21.03.2009 geltenden Fassung durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1760 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland) | |
(Text alte Fassung) (siehe BGBl. I 2006 S. 3460) | (Text neue Fassung) (siehe BGBl. I 2009 S. 1766) |
Vom Tierarzt auszufüllen 1 Name und Anschrift des Tierarztes | 2 Datum (Gültigkeit: 3 Wochen) 3 Name und Anschrift des Fütterungsarzneimittel-Herstellers 4 Name und Anschrift des Tierhalters | 5 Kreis 6 Tierart und Identität der Tiere | 7 Tierzahl | 8 Durchschnittliches Gewicht der Tiere 9 Indikation | 10 Behandlungsdauer (Tage) 11 Wartezeit (Tage) 12 Bezeichnung des Fütterungsarzneimittels (fakultativ) | 13 Menge 14 Bezeichnung der Arzneimittel-Vormischung und verantwortlicher pharmazeuti- scher Unternehmer | 15 Menge 16 Bezeichnung des Mischfuttermittels | 17 Menge 18 Prozentsatz, zu dem das Fütterungsarzneimittel die tägliche Futterration, bei Wiederkäuern ggf. den täg- lichen Bedarf an Ergänzungsfuttermitteln, zu decken bestimmt ist: % 19 Anleitung für die Verwendung (z. B. Beginn, Ende, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln) 20 Anschrift der für den Tierhalter zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde 21 Eigenhändige Unterschrift des Tierarztes: Vom Hersteller auszufüllen 22 Hergestellt am | 23 Ausgeliefert am | 24 Haltbar bis 25 Name der sachkundigen Person, die das Fütterungsarzneimittel freigegeben hat | 26 Chargen-Nr. 27 Ordnungsgemäße Ausführung wird bestätigt. Eigenhändige Unterschrift des Herstellers: Hinweis für den Tierarzt: Original und 1. Durchschrift an Hersteller, 2. Durchschrift verbleibt beim Tierarzt. Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, Durchschrift mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter. |
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