Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 1 BiomasseV vom 01.01.2012

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 5 EEGReformG am 1. Januar 2012 und Änderungshistorie der BiomasseV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1 BiomasseV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2012 geltenden Fassung
§ 1 BiomasseV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 12 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Aufgabenbereich


Diese Verordnung regelt für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.



 

 
Anzeige