§ 260 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 260 LAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 4 LAG Ausgleichsleistungen ... 243 bis 252 -, 2. Eingliederungsdarlehen - §§ 253 bis 260 -, 3. Kriegsschadenrente - §§ 261 bis 292c -, 4. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
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