§ 253 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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Dritter Teil Ausgleichsleistungen
Vierter Abschnitt Eingliederungsdarlehen
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 253 (aufgehoben)

Dritter Teil Ausgleichsleistungen

Vierter Abschnitt Eingliederungsdarlehen

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 253 (aufgehoben)


§ 253 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts G. v. 21. Juni 2006 BGBl. I S. 1323 m.W.v. 1. Juli 2006



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