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§ 22 - Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-25 Beamte
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Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-25 Beamte
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§ 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
(1) 1In den Fällen des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ist, sofern die besonderen Umstände des Falles keine volle oder teilweise Versagung rechtfertigen, ein Unterhaltsbeitrag in Höhe des Witwengeldes zu gewähren. 2Einkünfte sind in angemessenem Umfang anzurechnen. 3Verzichtet die Versorgungsberechtigte auf Einkünfte oder wird ihr an deren Stelle eine Kapitalleistung gezahlt, ist der Betrag anzurechnen, der ansonsten zu zahlen wäre; § 55 Absatz 1 Satz 8 und 9 gilt entsprechend.
(2) 1Der geschiedenen Ehefrau eines verstorbenen Beamten oder Ruhestandsbeamten, die im Falle des Fortbestehens der Ehe Witwengeld erhalten hätte, ist auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag insoweit zu gewähren, als sie im Zeitpunkt des Todes des Beamten oder Ruhestandsbeamten gegen diesen einen Anspruch auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach § 1587f Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung wegen einer Anwartschaft oder eines Anspruchs nach § 1587a Abs. 2 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung hatte. 2Der Unterhaltsbeitrag wird jedoch nur gewährt,
- 1.
- solange die geschiedene Ehefrau erwerbsgemindert im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ist oder mindestens ein waisengeldberechtigtes Kind erzieht oder
- 2.
- wenn sie das sechzigste Lebensjahr vollendet hat.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die frühere Ehefrau eines verstorbenen Beamten oder Ruhestandsbeamten, deren Ehe mit diesem aufgehoben oder für nichtig erklärt war.
Text in der Fassung des Artikels 9 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) G. v. 9. Dezember 2019 BGBl. I S. 2053 m.W.v. 1. Januar 2020
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Frühere Fassungen von § 22 BeamtVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 9 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2053 |
aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 6 Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 03.04.2009 BGBl. I S. 700 |
aktuell | vor 01.09.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 22 BeamtVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeamtVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 BeamtVG Allgemeines
... Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfaßt 1. Bezüge für den Sterbemonat, ...
§ 25 BeamtVG Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
... 1 und 2 gelten entsprechend, wenn neben Witwen- oder Waisengeld ein Unterhaltsbeitrag nach § 22 Abs. 2 oder 3 oder § 86 Abs. 1 gewährt wird. (4) Unterhaltsbeiträge ... 3 oder § 86 Abs. 1 gewährt wird. (4) Unterhaltsbeiträge nach § 22 Abs. 1 gelten für die Anwendung der Absätze 1 bis 3 als Witwengeld. ...
§ 26 BeamtVG Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe (vom 11.01.2017)
... Der Witwe, der geschiedenen Ehefrau (§ 22 Abs. 2, 3) und den Kindern eines Beamten, dem nach § 15 ein Unterhaltsbeitrag bewilligt ... oder hätte bewilligt werden können, kann auf Antrag die in den §§ 19, 20 und 22 bis 25 vorgesehene Versorgung bis zu der dort bezeichneten Höhe als Unterhaltsbeitrag ...
§ 27 BeamtVG Beginn der Zahlungen
... Die Zahlung des Witwen- und Waisengeldes sowie eines Unterhaltsbeitrages nach § 22 Abs. 1 oder § 23 Abs. 2 beginnt mit dem Ablauf des Sterbemonats. Kinder, die nach diesem ... vom Ersten des Geburtsmonats an. (2) Die Zahlung eines Unterhaltsbeitrages nach § 22 Abs. 2 oder 3 beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem eine der in § 22 Abs. 2 Satz 2 ... nach § 22 Abs. 2 oder 3 beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem eine der in § 22 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen eintritt, frühestens jedoch mit Ablauf des ...
§ 28 BeamtVG Witwerversorgung
... §§ 19 bis 27 gelten entsprechend für den Witwer oder den geschiedenen Ehemann (§ 22 Abs. 2, 3) ... 19 bis 27 gelten entsprechend für den Witwer oder den geschiedenen Ehemann (§ 22 Abs. 2, 3) einer verstorbenen Beamtin oder Ruhestandsbeamtin. An die Stelle des Witwengeldes im ...
§ 44 BeamtVG Nichtgewährung von Unfallfürsorge
... (3) Hinterbliebenenversorgung nach den Unfallfürsorgevorschriften wird im Falle des § 22 Abs. 1 nicht ...
§ 57 BeamtVG Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung (vom 01.01.2020)
... den Anteilssätzen des Witwen- oder Waisengeldes. (4) Ein Unterhaltsbeitrag nach § 22 Abs. 2 oder 3 oder nach entsprechendem bisherigen Recht und eine Abfindungsrente nach bisherigem Recht werden ...
§ 62 BeamtVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2023)
... 2. den Bezug und jede Änderung von Einkünften nach den §§ 10, 14 Abs. 5, § 22 Absatz 1 Satz 2 und §§ 47, 47a sowie den §§ 53 bis 56 und 61 Abs. 2, 3. die Witwe ...
§ 63 BeamtVG Gleichstellungen (vom 01.07.2020)
... Anwendung des § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2, 5. ein Unterhaltsbeitrag nach § 22 Abs. 1 und § 40 als Witwengeld, 6. ein Unterhaltsbeitrag nach § 22 Abs. 2 oder 3 ... nach § 22 Abs. 1 und § 40 als Witwengeld, 6. ein Unterhaltsbeitrag nach § 22 Abs. 2 oder 3 als Witwengeld, außer für die Anwendung des § 57, 7. ein ...
§ 69 BeamtVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger (vom 01.01.2020)
... Witwenabfindung richtet sich nach diesem Gesetz. 2. Die §§ 3, 9, 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 , die §§ 33, 34, 42 Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 51, 52, 55 Abs. 1 Satz 7 und ... zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung, jedoch unter Zugrundelegung des bisherigen Ruhegehalts; § 22 Abs. 1 Satz 2 und § 55 Abs. 4 finden in der ab 1. Januar 1992 geltenden Fassung dieses Gesetzes Anwendung. ...
§ 69a BeamtVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger (vom 01.01.2020)
... bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht mit folgenden Maßgaben: 1. § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 , § 42 Satz 2, die §§ 49, 50, 50a, 52, 55 Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2 bis 8 sowie die ...
§ 69e BeamtVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... Recht mit folgenden Maßgaben: 1. Die Absätze 3, 4, 6 und 7, § 22 Abs. 1 Satz 3, § 42 Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 50b, 50d bis 50f, 52, 54 Abs. 1 Satz ...
§ 86 BeamtVG Hinterbliebenenversorgung (vom 01.09.2009)
... Kürzungsvorschriften nicht enthalten hat. (4) Die Vorschrift des § 22 Abs. 2 in der bis zum 31. Juli 1989 geltenden Fassung findet Anwendung, wenn ein ...
Zitat in folgenden Normen
Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung (BeamtVÜV)
neugefasst durch B. v. 19.03.1993 BGBl. I S. 369; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
§ 2 BeamtVÜV Maßgaben (vom 01.09.2020)
... nach Satz 1 berücksichtigte Jahr. Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28 des Beamtenversorgungsgesetzes) bemisst sich aus dem sich nach Satz 2 ergebenden ...
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 2 BBhV Beihilfeberechtigte Personen (vom 01.01.2021)
... Witwergeld, Waisengeld, Unterhaltsbeiträge nach Abschnitt II oder Abschnitt V, nach § 22 Absatz 1 oder nach § 26 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes oder Übergangsgeld nach Abschnitt ... werden. Ruhens- und Anrechnungsvorschriften im Sinne von Satz 2 sind insbesondere § 22 Absatz 1 Satz 2 , die §§ 53 bis 56, § 61 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 43 SVG Hinterbliebene von Berufssoldaten (vom 09.08.2019)
... Auf die Hinterbliebenen von Berufssoldaten und Soldaten im Ruhestand sind die §§ 16 bis 25, 27, 28, 31 Abs. 5, §§ 39, 40, 42 Satz 1 bis 3 sowie die §§ 44, 45 und ... oder hätte bewilligt werden können, kann auf Antrag die in den §§ 19, 20 und 22 bis 25 des Beamtenversorgungsgesetzes vorgesehene Versorgung bis zu der dort bezeichneten ...
§ 55c SVG Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung (vom 01.01.2020)
... (4) Ein Unterhaltsbeitrag nach § 43 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 2 oder 3 des Beamtenversorgungsgesetzes wird nicht gekürzt. (5) In den Fällen des Absatzes 1 hat die ...
§ 94 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger (vom 01.01.2020)
... §§ 59 bis 61, 89b, 97 Abs. 3, 4 und 9 sowie § 43 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 42 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sind anzuwenden. § 20 Abs. 1 ... unter Zugrundelegung des bisherigen Ruhegehaltes; § 43 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie § 55a Abs. 4 dieses Gesetzes finden in der ab 1. Januar 1992 geltenden Fassung ...
§ 94a SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger (vom 09.08.2019)
... 55c bis 55e, 59, 60, 70, 97 Abs. 3, 4, 6 und 9 sowie § 43 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 42 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sind anzuwenden. § 26a Abs. 2 ...
§ 97 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (vom 09.08.2019)
... bis 55f, 59, 60, 70, 71, 73, 74 und 94b Abs. 9 sowie § 43 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 und § 42 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sind anzuwenden. Artikel 11 des ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 59 SVG Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
... und Berufssoldaten und Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand sind die §§ 16 bis 25, 27, 28, 31 Absatz 5, §§ 39, 40, 42 Satz 1 bis 3 sowie die §§ 44, 45 ... oder hätte bewilligt werden können, kann auf Antrag die in den §§ 19, 20 und 22 bis 25 des Beamtenversorgungsgesetzes vorgesehene Versorgung bis zu der dort bezeichneten ...
§ 73 SVG Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
... (4) Ein Unterhaltsbeitrag nach § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 2 oder Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes wird nicht gekürzt. (5) In den Fällen des Absatzes 1 hat die ...
§ 113 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
... 80 bis 82, 105, 120 Absatz 3, 4 und 9 sowie § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 42 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sind anzuwenden. § 20 Absatz 1 ... unter Zugrundelegung des bisherigen Ruhegehalts; § 43 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie § 55a Absatz 4 dieses Gesetzes sind in der ab 1. Januar 1992 geltenden Fassung ...
§ 114 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
... 73 bis 75, 80, 81, 96, 120 Absatz 3, 4, 6 und 9 sowie § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 42 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sind anzuwenden. § 26a Absatz 2 ...
§ 120 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
... bis 76, 80, 81, 96, 97, 99, 100 und 115 Absatz 9 sowie § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 3 und § 42 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sind anzuwenden. Artikel 11 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 9 BesStMG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... 1 Nr. 3" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. 17. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „Abschnitt III (§§ 16 bis 28)" durch die Angabe „Abschnitt 3" ersetzt. 26. In § 46 ...
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 3, 9, 22 Abs. 1 Satz 2 und 3, die §§ 33, 34, 42 Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 51, 52, 55 ... folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 42 Satz 2, die §§ 49, 50, 50a, 52, 55 Abs. 1 Satz 7 und Abs. ... Recht mit folgenden Maßgaben: 1. Die Absätze 3, 4, 6 und 7, § 22 Abs. 1 Satz 3, § 42 Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 50b, 50d, 50e, 52, 54 Abs. 1 Satz 2, ...
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 59 bis 61, 89b, 97 Abs. 3, 4 und 9 sowie § 43 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 42 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sind anzuwenden." ... 59, 60, 70, 97 Abs. 3, 4, 6 und 9 sowie § 43 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 42 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sind anzuwenden. § ... 59, 60, 70, 71, 73, 74 und 94b Abs. 9 sowie § 43 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 und § 42 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sind anzuwenden. Artikel 11 des ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Artikel 1 3. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... II, III oder V" durch die Wörter „nach Abschnitt II oder Abschnitt V, nach § 22 Absatz 1 oder nach § 26 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes" ersetzt. 3. ...
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 6 VAStrRefG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), wird wie folgt geändert: 1. In § 22 Abs. 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „§ 1587f Nr. 2 des Bürgerlichen ...
Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG)
G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Artikel 6 MilPersGleiFoG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... 7. In § 62 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§§ 14a, 22 Abs. 1 Satz 2 " durch die Wörter „§ 22 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 8. § ... 2 wird die Angabe „§§ 14a, 22 Abs. 1 Satz 2" durch die Wörter „ § 22 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 8. § 67 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ...
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 3 BesStMV Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung
... jedes nach Satz 1 berücksichtigte Jahr. Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28 des Beamtenversorgungsgesetzes) bemisst sich aus dem sich nach Satz 2 ergebenden ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Schornsteinfegergesetz (SchfG)
neugefasst durch B. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2071; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
§ 31 SchfG Witwengeld und Witwergeld (vom 01.09.2009)
... Witwe stirbt. (4) § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 3, die §§ 21 und 22 Abs. 1, § 25 Abs. 1, 2 und 4, § 61 Abs. 3 sowie § 69e Abs. 5 Satz 1 des ...
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