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§ 9 - Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG)
neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1577; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2442
Geltung ab 25.06.1996; FNA: 2030-21 Beamte
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Geltung ab 25.06.1996; FNA: 2030-21 Beamte
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§ 9 (aufgehoben)
§ 9 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 StBAG § 9
Text in der Fassung des § 9 Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) neugefasst durch B. v. 29. Oktober 1996 BGBl. I S. 1577; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2442 m.W.v. 1. Januar 2025
Frühere Fassungen von § 9 StBAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2025 | § 9 Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) vom 29.10.1996 BGBl. I S. 1577 |
aktuell vorher | 11.03.2020 (14.07.2021) | Artikel 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes vom 09.07.2021 BGBl. I S. 2442 |
aktuell | vor 11.03.2020 (14.07.2021) | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 StBAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 StBAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 StBAG Übergangsvorschrift zu § 9 (vom 11.03.2020)
... des höheren Dienstes, die nach dem 31. Dezember 2024 enden, sind Maßnahmen, die nach § 9 in der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Fassung getroffen worden sind, bis zum Ende des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2442
Artikel 1 6. StBAGÄndG Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
... werden nach der Angabe zu § 8 die folgenden Angaben eingefügt: „ § 9 Ausnahmen wegen der COVID-19-Pandemie § 10 Übergangsvorschrift zu § ... 9 Ausnahmen wegen der COVID-19-Pandemie § 10 Übergangsvorschrift zu § 9 ". 3. § 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der ... 5 wird die Angabe „Satz 6" durch die Angabe „Satz 8" ersetzt. 7. § 9 wird durch die folgenden §§ 9 und 10 ersetzt: „§ 9 Ausnahmen ... durch die Angabe „Satz 8" ersetzt. 7. § 9 wird durch die folgenden §§ 9 und 10 ersetzt: „§ 9 Ausnahmen wegen der COVID-19-Pandemie (1) ... 7. § 9 wird durch die folgenden §§ 9 und 10 ersetzt: „ § 9 Ausnahmen wegen der COVID-19-Pandemie (1) Die für die Finanzverwaltung ... tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. § 10 Übergangsvorschrift zu § 9 Bei Vorbereitungsdiensten, bei Aufstiegen und bei der Einführung der ... des höheren Dienstes, die nach dem 31. Dezember 2024 enden, sind Maßnahmen, die nach § 9 in der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Fassung getroffen worden sind, bis zum Ende des ...
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