§ 4a
(1) Die Landesjustizverwaltungen übermitteln von den elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern die Daten über die eingetragenen Unternehmen, die sie nach
§ 8b Absatz 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs an das Unternehmensregister übermitteln.
(2) Auf Anforderung erfolgt die Übermittlung nach Absatz 1 abweichend von
§ 1 Absatz 2 Satz 1 mehrmals jährlich.
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interne Verweise§ 1 StatRegG (vom 01.01.2024) ... jede Einheit wird eine Kennnummer vergeben. (2) Die in den §§ 2 bis 6 genannten Stellen übermitteln den statistischen Ämtern der Länder und dem ... jeweils für deren Zuständigkeitsbereich, soweit dies nicht in den §§ 2, 4a und 6 abweichend geregelt ist, jährlich auf Anforderung ohne Erstattung der Kosten aus den ...
§ 7 StatRegG (vom 15.07.2021) ... 1 Nummer 4, § 4 Nummer 6 sowie § 5 Nummer 8, soweit die von den in den §§ 2 bis 6 genannten Stellen übermittelten Angaben einer Einheit nicht eindeutig zugeordnet werden ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2506, 4455
Artikel 3 UBRegGEG Änderung des Statistikregistergesetzes ... §§ 2 und 6" durch die Wörter „soweit dies nicht in den §§ 2, 4a und 6" ersetzt. b) In Absatz 3 werden nach dem Wort ... die Angabe „Abs. 1" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt. 3. In § 4a Absatz 2 wird die Angabe „Abs. 1" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt. 4. ... 2" ersetzt. 5. In § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 2a Satz 1, § 4a Absatz 1 , § 5 Nummer 6, § 7 Absatz 1 und § 9 Satz 1 wird jeweils die Angabe ...
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