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§ 4 - Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)

Artikel 1 V. v. 19.06.1998 BGBl. I S. 1364; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 20 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Geltung ab 24.06.1998; FNA: 310-4-7 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 4 Übergangsvorschrift



Für Verfahren, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die bis dahin geltenden Formulare zu verwenden.





 

Frühere Fassungen von § 4 KindUFV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2018
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2134
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
vom 28.12.2007 BGBl. I S. 3283
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 KindUFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KindUFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KindUFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
V. v. 28.12.2007 BGBl. I S. 3283
Artikel 1 3. KindUVVuaÄndV
... „Vordrucke" jeweils durch das Wort „Formulare" ersetzt. 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und das Wort ...

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2018
Artikel 3 UntKostRÄndG Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
... Formulare" durch die Wörter „des Formulars" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Übergangsvorschrift Für ... Formulars" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Übergangsvorschrift Für Verfahren, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2134, 3557
Artikel 1 4. KindUFVÄndV Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
... und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt. 3. § 4 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Betrifft der Antrag auf Festsetzung von ...