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§ 8 - Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 502; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 140
Geltung ab 11.09.1969; FNA: 605-1 Gemeindefinanzen
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Geltung ab 11.09.1969; FNA: 605-1 Gemeindefinanzen
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§ 8 Subdelegation
Soweit dieses Gesetz die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, können die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die oberste Finanzbehörde des Landes übertragen.
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- Anm.
- d. Red.:
Text in der Fassung der Hinweis auf von Bundesrecht abweichenden Landesrechts (Schleswig-Holstein) B. v. 9. Mai 2012 BGBl. I S. 1022 m.W.v. 1. Januar 2012
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Frühere Fassungen von § 8 Gemeindefinanzreformgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2012 (09.05.2012) | Hinweis auf von Bundesrecht abweichenden Landesrechts (Schleswig-Holstein) vom 09.05.2012 BGBl. I S. 1022 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 Gemeindefinanzreformgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GemFinRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GemFinRefG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Hinweis auf von Bundesrecht abweichenden Landesrechts (Schleswig-Holstein)
B. v. 09.05.2012 BGBl. I S. 1022
Bekanntmachung LRAbwBek
... der Abweichung d) Tag des Inkrafttretens § 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3702/a52018.htm