§ 2 Verschreiben durch einen Arzt
(2) 1Für seinen Praxisbedarf darf der Arzt die in Absatz 1 bezeichneten Betäubungsmittel sowie Alfentanil, Cocain bei Eingriffen am Kopf als Lösung bis zu einem Gehalt von 20 vom Hundert oder als Salbe bis zu einem Gehalt von 2 vom Hundert, Remifentanil und Sufentanil bis zur Menge seines durchschnittlichen Zweiwochenbedarfs, mindestens jedoch die kleinste Packungseinheit, verschreiben. 2Die Vorratshaltung soll für jedes Betäubungsmittel den Monatsbedarf des Arztes nicht überschreiten. 3Diamorphin darf der Arzt bis zur Menge seines durchschnittlichen Monatsbedarfs verschreiben. 4Die Vorratshaltung soll für Diamorphin den durchschnittlichen Zweimonatsbedarf des Arztes nicht überschreiten.
(3) 1Für den Stationsbedarf darf nur der Arzt verschreiben, der ein Krankenhaus oder eine Teileinheit eines Krankenhauses leitet oder in Abwesenheit des Leiters beaufsichtigt. 2Er darf die in Absatz 2 bezeichneten Betäubungsmittel unter Beachtung der dort festgelegten Beschränkungen über Bestimmungszweck, Gehalt und Darreichungsform verschreiben. 3Dies gilt auch für einen Belegarzt, wenn die ihm zugeteilten Betten räumlich und organisatorisch von anderen Teileinheiten abgegrenzt sind.
Frühere Fassungen von § 2 BtMVV
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interne Verweise§ 6 BtMVV Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes (vom 27.07.2023) ... finden die Vorschriften über das Verschreiben für den Stationsbedarf nach § 2 Absatz 3 entsprechende Anwendung. (2) Der Träger oder der Durchführende des ... hat einen Arzt damit zu beauftragen, die benötigten Betäubungsmittel nach § 2 Absatz 3 zu verschreiben. Die Aufzeichnung des Verbleibs und Bestandes der Betäubungsmittel ... sind die benötigten Betäubungsmittel von dem zuständigen leitenden Notarzt nach § 2 Absatz 3 zu verschreiben. Die verbrauchten Betäubungsmittel sind durch den leitenden Notarzt ...
§ 12 BtMVV Abgabe (vom 08.04.2023) ... abgegeben werden: 1. auf eine Verschreibung, a) die nach den §§ 1 bis 4 oder § 7 Abs. 2 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte, ... den Notfallbedarf und den Rettungsdienstbedarf, a) die nach den §§ 1 bis 4, § 7 Abs. 1 oder § 10 Abs. 3 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt ...
§ 13 BtMVV Nachweisführung (vom 08.04.2023) ... für die von ihm geleitete tierärztliche Hausapotheke und 3. von dem in den §§ 2 bis 4 bezeichneten, verschreibungsberechtigten Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt für den Praxis- ...
§ 16 BtMVV Straftaten (vom 08.04.2023) ... Satz 2, ein Betäubungsmittel nicht als Zubereitung verschreibt, 2. a) entgegen § 2 Abs. 1 , § 3 Abs. 1 oder § 5 Absatz 6 Satz 1 für einen Patienten, b) entgegen ... § 3 Abs. 1 oder § 5 Absatz 6 Satz 1 für einen Patienten, b) entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1 , § 3 Abs. 2 Satz 1 oder § 4 Absatz 2 Satz 1 für seinen Praxisbedarf oder ... Bestimmungszwecke oder sonstiger Beschränkungen verschreibt, 3. entgegen § 2 Absatz 3 , § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3 a) Betäubungsmittel für andere ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1999
Dreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.11.2015 BGBl. I S. 1992
Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (23. BtMÄndV)
V. v. 19.03.2009 BGBl. I S. 560
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.05.2011 BGBl. I S. 821
Artikel 2 25. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ... 7. auf Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen." 2. In § 2 Absatz 1 Buchstabe a wird nach Nummer 23 folgende Nummer 23a eingefügt: ... die Betäubungsmittel, die für den Notfallvorrat benötigt werden, nach § 2 Absatz 4 Satz 2 zu verschreiben, 2. die lückenlose Nachweisführung über ... aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „Stationsbedarf nach § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" ein Komma und die Wörter „den ...
Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 403
Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1639
Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
Artikel 1 BtMVVuGOTÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ... „§ 5 Absatz 9 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a, b, d und f" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... ersetzt. 7. In § 5d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „ § 2 Absatz 4 Satz 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 8. In ... Nummer 1 werden die Wörter „§ 2 Absatz 4 Satz 2" durch die Wörter „ § 2 Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 8. In § 6 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 wird die ... ersetzt. 8. In § 6 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „ § 2 Abs. 4" jeweils durch die Angabe „§ 2 Absatz 3" ersetzt. 9. § ... 1 und Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4" jeweils durch die Angabe „ § 2 Absatz 3" ersetzt. 9. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 6 Satz 5 der Buchstabe „N",". c) In Nummer 8 wird die Angabe „ § 2 Abs. 3 , § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2, § ... „§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3" durch die Wörter „ § 2 Absatz 2 , § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2" ersetzt. 10. In § 10 Absatz 1 Satz ... 4 Absatz 2" ersetzt. 10. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 2 Abs. 4 , § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § ... „§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" durch die Wörter „ § 2 Absatz 3 , § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3" ersetzt. 11. § 12 wird wie folgt ... „oder 2 Satz 1" gestrichen. bb) In Buchstabe b wird die Angabe „ § 2 Abs. 3" durch die Angabe „§ 2 Absatz 2" und die Angabe „§ 4 Abs. ... bb) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 2 Abs. 3" durch die Angabe „ § 2 Absatz 2" und die Angabe „§ 4 Abs. 3" durch die Angabe „§ 4 Absatz ... Wörter „oder innerhalb von 30 Tagen mehr als ein Betäubungsmittel, im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe a mehr als zwei Betäubungsmittel, über die festgesetzte Höchstmenge hinaus" ... gestrichen. b) In Nummer 3 wird im Satzteil vor Buchstabe a die Angabe „ § 2 Abs. 4 , § 3 Abs. 3 oder § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § ... „§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 oder § 4 Abs. 4" durch die Wörter „ § 2 Absatz 3 , § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3" ersetzt. 14. § 17 wird wie folgt ... § 17 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 2 Abs. 2 Satz 2 , § 4 Abs. 2 Satz 2," gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe ...
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