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§ 3 - Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Artikel 3 V. v. 20.01.1998 BGBl. I S. 74, 80; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.02.1998; FNA: 2121-6-24-4 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 01.02.1998; FNA: 2121-6-24-4 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 3 Verschreiben durch einen Zahnarzt
(1) Für einen Patienten darf der Zahnarzt die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Amfetamin, Cocain, Diamorphin, Etorphin, Fenetyllin, Fentanyl, Levacetylmethadol, Methadon, Methylphenidat, Nabilon, Normethadon, Opium, Papaver somniferum, Pentobarbital, Remifentanil, Secobarbital und Sufentanil verschreiben.
(2) 1Für seinen Praxisbedarf darf der Zahnarzt die in Absatz 1 bezeichneten Betäubungsmittel sowie Alfentanil, Fentanyl, Remifentanil und Sufentanil bis zur Menge seines durchschnittlichen Zweiwochenbedarfs, mindestens jedoch die kleinste Packungseinheit, verschreiben. 2Die Vorratshaltung soll für jedes Betäubungsmittel den Monatsbedarf des Zahnarztes nicht übersteigen.
(3) 1Für den Stationsbedarf darf nur der Zahnarzt verschreiben, der ein Krankenhaus oder eine Teileinheit eines Krankenhauses leitet oder in Abwesenheit des Leiters beaufsichtigt. 2Er darf die in Absatz 2 bezeichneten Betäubungsmittel unter Beachtung der dort festgelegten Beschränkungen über Bestimmungszweck, Gehalt und Darreichungsform verschreiben. 3Dies gilt auch für einen Belegzahnarzt, wenn die ihm zugeteilten Betten räumlich und organisatorisch von anderen Teileinheiten abgegrenzt sind.
Text in der Fassung des Artikels 4 Cannabisgesetz (CanG) G. v. 27. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 109 m.W.v. 1. April 2024
Frühere Fassungen von § 3 BtMVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2024 | Artikel 4 Cannabisgesetz (CanG) vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109 |
aktuell vorher | 08.04.2023 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung vom 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70 |
aktuell vorher | 10.03.2017 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 06.03.2017 BGBl. I S. 403 |
aktuell vorher | 18.05.2011 | Artikel 2 Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 11.05.2011 BGBl. I S. 821 |
aktuell vorher | 21.07.2009 | Artikel 3 Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1801 |
aktuell vorher | 25.03.2009 | Artikel 1 Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (23. BtMÄndV) vom 19.03.2009 BGBl. I S. 560 |
aktuell | vor 25.03.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 BtMVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BtMVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BtMVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 BtMVV Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept (vom 08.04.2023)
... einschließlich Telefonnummer, 8. in den Fällen des § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 der Vermerk "Praxisbedarf" anstelle der Angaben in den Nummern 1 ...
§ 10 BtMVV Betäubungsmittelanforderungsschein (vom 08.04.2023)
... Betäubungsmittel für den Stationsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3, den Notfallbedarf nach § 5d und den Rettungsdienstbedarf nach § 6 ...
§ 12 BtMVV Abgabe (vom 08.04.2023)
... abgegeben werden: 1. auf eine Verschreibung, a) die nach den §§ 1 bis 4 oder § 7 Abs. 2 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte, ... den Notfallbedarf und den Rettungsdienstbedarf, a) die nach den §§ 1 bis 4, § 7 Abs. 1 oder § 10 Abs. 3 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt ...
§ 13 BtMVV Nachweisführung (vom 08.04.2023)
... von ihm geleitete tierärztliche Hausapotheke und 3. von dem in den §§ 2 bis 4 bezeichneten, verschreibungsberechtigten Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt für den Praxis- ...
§ 16 BtMVV Straftaten (vom 08.04.2023)
... nicht als Zubereitung verschreibt, 2. a) entgegen § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 oder § 5 Absatz 6 Satz 1 für einen Patienten, b) entgegen § 2 Absatz 2 ... 5 Absatz 6 Satz 1 für einen Patienten, b) entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 oder § 4 Absatz 2 Satz 1 für seinen Praxisbedarf oder c) entgegen § 4 ... oder sonstiger Beschränkungen verschreibt, 3. entgegen § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3 a) Betäubungsmittel für andere als die dort ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 4 CanG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... „Cannabis auch in Form von getrockneten Blüten," gestrichen. 2. In § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Cannabis," und das Wort ...
Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (23. BtMÄndV)
V. v. 19.03.2009 BGBl. I S. 560
Artikel 1 23. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... 500 mg,". b) Die Nummern 14 und 22 werden aufgehoben. 2. In § 3 Absatz 1 Buchstabe b werden nach dem Wort „Methylphenidat" das Komma und das Wort ...
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.05.2011 BGBl. I S. 821
Artikel 2 25. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... 23a eingefügt: „23a. Tapentadol 18.000 mg,". 3. In § 3 Absatz 1 Buchstabe a wird nach Nummer 9 folgende Nummer 9a eingefügt: „9a. ... aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „Stationsbedarf nach § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" ein Komma und die Wörter „den Notfallbedarf nach ...
Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 403
Artikel 3 BtMRÄndG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... b) Die bisherige Nummer 2a wird Nummer 2b. 3. In § 3 Absatz 1 Buchstabe b wird nach dem Wort „Amfetamin," das Wort „Cannabis," eingefügt. ...
Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
Artikel 3 BtMGuaÄndG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... Zweimonatsbedarf des Arztes nicht überschreiten." 3. In § 3 Absatz 1 Buchstabe b wird nach dem Wort „Cocain," das Wort „Diamorphin," ...
Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
Artikel 1 BtMVVuGOTÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... „N",". c) In Nummer 8 wird die Angabe „§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und ... Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2" ersetzt. 10. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ... ersetzt. 10. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 und ... Abs. 4, § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3" ersetzt. 11. § 12 wird wie folgt geändert: ... b) In Nummer 3 wird im Satzteil vor Buchstabe a die Angabe „§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 oder § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 oder ... Abs. 4, § 3 Abs. 3 oder § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3" ersetzt. 14. § 17 wird wie folgt geändert: ...
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