Start
>
BGSAusbV
>
§ 12
>
Zitierung
Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 12 Verordnung über die allgemeinberufliche Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 BGSAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGSAusbV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 13 BGSAusbV Hinweis auf die Prüfung
... der Vornoten, die erlaubten Hilfsmittel und die Bedeutung des Prüfungswahlfaches (§
12
Abs. 1 Satz 3) erörtert ...
§ 21 BGSAusbV Befreiung von der mündlichen Prüfung
... ist zulässig, wenn der Prüfungsteilnehmer auf Grund der Vornote (§
12
Abs. 2) und der schriftlichen Prüfungsleistung (§ 18) in allen Prüfungsfächern ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in BGSAusbV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/3746/v52554.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed